Mittwoch, April 24

Hausbesetzerprozess: Freispruch und Verfahrenseinstellung

Jena. Der Prozess gegen die beiden Angeklagten (26 und 38 Jahre) vor dem Amtsgericht Jena endete mit einem Freispruch und einer Verfahrenseinstellung. Den beiden wurde ursprünglich Hausfriedensbruch bei einer Hausbesetzung in der Carl-Zeiss-Straße 10 vor 2 Jahren vorgeworfen. Dem älteren der beiden wurde außerdem Nötigung vorgeworfen.

Sitzungssaal 1 war von Unterstützer*innen der Angeklagten vollbesetzt und einige mussten gar vor der Tür ausharren. Versuche der zwei Verteidiger*innen einen größeren Saal bei Richter Rainer Preuss zu beantragen scheiterten. Auch der Parkplatz vor dem Gerichtsgebäude war überfüllt, allerdings nicht von Besuchern, sondern von einem großen Aufgebot der Polizei.

Nach der Verlesung der Anklage durch Staatsanwalt Rainer Leicht wurde der Geschäftsführer der Ernst-Abbe-Stiftung, Rolf-Ferdinand Schmalbrock, als Zeuge aufgerufen. Der vorsitzende Richter befragte den Zeugen hinsichtlich seiner Vollmacht, im Namen der Ernst-Abbe-Stiftung,  Strafanträge stellen zu dürfen. Dieser stellte dem Gericht seine notarielle Vollmacht zur Verfügung, die sogleich überprüft wurde. Richter Preuss stellte fest, dass nach den Statuten der Stiftung nur der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes Strafanträge stellen dürfe.  Da somit kein gültiger Strafantrag gestellt wurde,  gab es keine Grundlage für einen Strafprozess wegen Hausfriedensbruch mehr.  Auch eine kurze Befragung des Zeugen Schmalbrock lies den Vorwurf der Nötigung in sich zusammenfallen. Dieser war bei der Hausbesetzung als Verhandlungspartner für die Stiftung vor Ort und fühlte sich durch die Besetzer*innen und Aktivist*innen nicht bedroht oder bedrängt.

Durch die gewonnenen Erkenntnisse mussten weitere Zeugen nicht gehört werden und wurden wieder ausgeladen. Der Staatsanwalt und die Verteidigung beantragten Freispruch bzw. Verfahrenseinstellung für den zweiten Angeklagten.

Richter Rainer Preuss urteilte auf Freispruch für den Vorwurf der Nötigung und Verfahrenseinstellung wegen Hausfriedensbruch.  Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.


Der Staatsanwalt appellierte in seinem Plädoyer an die anwesende Öffentlichkeit:

Bitte besetzen sie nicht auf Grundlage des heutigen Urteils massenhaft leerstehende Häuser, verhandeln sie lieber. Vielleicht klappt es dann auch einmal.

Unter des anwesenden Unterstützer*innen war eine freudige Stimmung nach dem Urteil und die Hoffnung,  dass die Idee des Staatsanwalts für weitere Verhandlungen auch bei der Ernst-Abbe-Stiftung gehört wurde.

Martin Michel

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