Freitag, März 29

Recherche: Festgenommener Journalist laut Polizei Teil der Sitzblockade – dieser widerspricht

Es gibt zwei Versionen der gleichen Geschichte. Nur eine kann wahr sein. Die Polizei Aachen oder der betroffene Journalist sagen die Unwahrheit.

Unstrittig ist am 27. Oktober 2018 im Tagebau Hambach folgendes geschehen:

Der Foto- und Videojournalist Jannis Große dokumentierte für bento eine Aktion des zivilen Ungehorsams im Tagebau Hambach. Der Tagebau ist Betriebsgelände der RWE Power AG. Aktivist*innen hatten in den frühen Morgenstunden den Tagebaubagger 290 besetzt. Einige Aktivist*innen waren auf dem Bagger und einige Aktivist*innen waren vor dem Bagger. Die Polizei löste  die Sitzblockade auf und beförderte alle anwesenden Personen in die Gefangenensammelstelle. Sie inhaftierte auch den Journalisten und konfiszierte seine Kamera inklusive seiner Speichermedien. Nach 10 Stunden wurde Große freigelassen ohne seine Kamera. Hier endet der Konsens der Beteiligten.

Die Polizei Aachen hat durch einen Sprecher gegenüber Libertad Media den Ablauf auf Nachfrage wie folgt dargestellt:

Am Samstagmorgen waren mehrere Personen in den Tagebau eingedrungen. Wie in den Pressemeldungen aufgeführt, hatten einige von ihnen den Abraumbagger besetzt.Benannter Journalist saß um 8.10 Uhr zusammen mit weiteren Personen vor dem Bagger 290. Er wurde wie die anderen wegen des Straftatbestands des Hausfriedensbruchs festgenommen.Im Rahmen dessen zeigte der Journalist auch seinen Presseausweis. Im Vorfeld hatte er sich als solcher nicht zu erkennen gegeben.

Polizei Aachen

Diese Darstellung überrascht nicht unerheblich. Die Polizei behauptet, Große sei nicht als Journalist tätig gewesen sondern  Teil der Sitzblockade vor dem Bagger. Der Presseausweis sei dann erst bei der Inhaftierung gezeigt worden. In dieser Konstellation könnte er sich entsprechend auch kaum auf die Pressefreiheit berufen.

Wir haben mit Große Kontakt aufgenommen und ihn um seine Wahrnehmung der Situation gebeten. Er widerspricht der Darstellung deutlich. Er habe in einiger Entfernung zu den Aktivist*innen gestanden um sich räumlich deutlich zu distanzieren. Er habe auch nirgendwo gesessen sondern gestanden. Als die Polizei eintraf habe er sich noch weiter entfernt und sich selbständig ohne Aufforderung bei einem Beamten ausgewiesen. Er sei dann von Polizisten in einen gebildeten Polizeikessel zu den Aktivist*innen geschickt worden. Beim Abtransport der Menschengruppe in einem bereitgestellten Bus durfte  er seine Kamera nicht mit hinein nehmen. Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, dass die Polizei diese gegen seinen Willen konfiszierte.

Eine weitere offene Frage war, ob die Beschlagnahmung der Kamera ordnungsgemäß protokolliert wurde. Diese Frage ist nicht nur formal interessant sondern hat für Große ja auch aus eigenem Interesse eine hohe Relevanz. Die Polizei Aachen antwortete uns hierzu:

Hinsichtlich der Beschlagnahme wurde noch vor Ort ein entsprechendes Formular ausgefüllt. Eine Durchschrift (Blatt 5) ist für den Besitzer.Ob er dieses Formular entgegengenommen hat oder dieses in der Dynamik des Einsatzes verloren gegangen ist, kann nicht gesagt werden. Der Aachener Polizei liegt dieses (die Durchschrift) jedenfalls nicht mehr vor.

Polizei Aachen

Die Polizei ist sich offenbar unsicher, ob der Vorgang ordentlich protokolliert wurde. Große selbst sagt, dass er mehrere Male um ein entsprechendes Protokoll gebeten hat: im Tagebau, bei Ankunft in der Gesa, bei seiner Befragung und nach seiner Entlassung. Er habe aber keines erhalten. Die polizeiliche Behauptung, dass in der Gefangenensammelstelle eine solche „Dynamik“ herrsche, dass normale Verwaltungsverfahren nicht möglich sind, erscheint merkwürdig.

Spannend ist auch die Frage, warum eigentlich die Kamera und die SD-Karten beschlagnahmt wurden. Laut Angaben der Polizei – da „es im Rahmen dieses Hausfriedensbruches u.a. zu einer Körperverletzung zum Nachteil einer Mitarbeiterin der RWE Power AG durch eine unbekannte Person kam, wurde die Kamera zur Beweissicherung sichergestellt“. Große  konnte im Zuge seiner Arbeit keine RWE-Mitarbeiterin wahrnehmen. Auch bei der Fahrt in die Gefangenensammelstelle konnten andere Aktivist*innen hierzu nichts berichten. Entsprechend wäre die Beweiskraft der Bilder für die weitere Strafverfolgung wohl dürftig. Mittlerweile sind Kamera und Speichermedien an die Staatsanwaltschaft weitergegeben worden und diese entscheidet nun über das weitere Vorgehen.

Das Vorgehen der Polizei Aachen erscheint äußerst gefährlich für die Freiheit der Presse. Würde man dieser Rechtsauffassung folgen, wären Berichterstattungen über Demonstrationen auf einem Betriebsgelände vollständig vom guten Willen des entsprechenden Betriebes abhängig. Wenn sich die Polizei Aachen mit ihrer Position durchsetzt, kann RWE in Zukunft entscheiden wer über Demonstrationen im Tagebau berichten darf. Das hat dann mit Pressefreiheit nichts mehr zu tun. Auch erzeugen solche Fälle ein tiefes Misstrauen gegenüber Pressevertreter*innen. Medien haben nicht ohne Grund ein Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht. Dieses muss auch für ihr Material gelten.

Aber die Polizei Aachen ist sich mutmaßlich auch nicht zu 100% sicher ob ihrer Rechtsauslegung Bestand hat. Im letzten Satz ihrer Erklärung schreiben sie uns: „Letztendlich wird ein Gericht entscheiden“.

Ihr wart selbst vor Ort bei beim Bagger? Wir würden uns freuen, wenn ihr uns berichtet, was ihr direkt vor Ort wahrgenommen habt. Im Impressum findet ihr unsere Mail-Adresse inklusive PGP-Schlüssel.

Autor: Martin Michel

Fotos: Jannis Große

Update 31. Oktober 12:12: Die Polizei hat uns auf Nachfrage noch die Rechtsgrundlage für die Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch geschickt: „die RWE Power AG hat einen generellen Strafantrag wegen alle in Frage kommende Straftaten gestellt.“

1 Comment

  • Redaktion

    Komplette Stellungnahme der Aachener Polizei:

    „Am Samstagmorgen waren mehrere Personen in den Tagebau eingedrungen. Wie in den Pressemeldungen aufgeführt, hatten einige von ihnen den Abraumbagger besetzt.
    Benannter Journalist saß um 8.10 Uhr zusammen mit weiteren Personen vor dem Bagger 290. Er wurde wie die anderen wegen des Straftatbestands des Hausfriedensbruchs festgenommen.
    Im Rahmen dessen zeigte der Journalist auch seinen Presseausweis. Im Vorfeld hatte er sich als solcher nicht zu erkennen gegeben.

    Da es im Rahmen dieses Hausfriedensbruches u.a. zu einer Körperverletzung zum Nachteil einer Mitarbeiterin der RWE Power AG durch eine unbekannte Person kam, wurde die Kamera zur Beweissicherung sichergestellt.
    Dem widersprach der Journalist. Ihm wurde an Ort und Stelle gesagt, dass die Kamera nunmehr beschlagnahmt werde, um den unbekannten Täter feststellen zu können. Innerhalb von drei Tagen erfolge seitens der Staatsanwaltschaft eine Entscheidung über die Fortdauer der Beschlagnahme, wurde ihm mitgeteilt.
    Die Kamera wurde heute der Staatsanwaltschaft Aachen samt SD-Karte übergeben. Eine Entscheidung erfolgt von dort.

    Hinsichtlich der Beschlagnahme wurde noch vor Ort ein entsprechendes Formular ausgefüllt. Eine Durchschrift (Blatt 5) ist für den Besitzer.
    Ob er dieses Formular entgegengenommen hat oder dieses in der Dynamik des Einsatzes verloren gegangen ist, kann nicht gesagt werden. Der Aachener Polizei liegt dieses (die Durchschrift)
    jedenfalls nicht mehr vor.

    Die Festnahme der Gruppierung am Einsatzort dauerte bis 12.25 Uhr an. Mit einem Personenbus wurden sie anschließend zur Gefangenensammelstelle gebracht. Dort wurde er erfasst, vernommen und um 20.47 Uhr aus der Gefangenensammelstelle entlassen. Eine Verweildauer, die üblich ist bei Einsätzen dieser Größenordnung und voll im rechtlichen Rahmen liegt.
    Hinzuzufügen ist, dass mehrere Journalisten bei der Polizeipressestelle angefragt hatten, ob es im Fall des Eindringens von Aktivisten in den Tagebau möglich sei,
    mit der Polizei in den Tagebau zu gelangen und deren Arbeit dort zu dokumentieren. Diese Möglichkeit wurde den Journalisten eingeräumt. So geschehen bereits im vergangenen Jahr, als Journalisten von der Aachener Polizeipressestelle in den Tagebau geleitet wurden. Diese Möglichkeit zu nutzen, nahm der Journalist nicht wahr.

    Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut in einer Demokratie und zeichnet sie aus. Die Aachener Polizei ist stets bemüht, Journalisten ungehinderten Zugang zu Einsatzorten zu gewähren damit sie ihrem Auftrag nachkommen können.
    Unser Bestreben ist es, dies uneingeschränkt möglich zu machen. Allerdings besteht die Rechtsauffassung, dass dieses Verhalten des Journalisten sehr wohl strafrechtlich bewährt ist und nicht durch das Presserecht geschützt ist. In der Pressekonferenz am 25. Oktober 2018 zum Einsatz „Ende Gelände“, zu der wir per Pressemeldung öffentlich eingeladen hatten, haben wir ausdrücklich darauf hingewiesen
    Letztendlich wird ein Gericht entscheiden.“

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