Neue Regeln zur Notbetreuung in Kitas und Schulen
Die Stadt Jena informierte die Öffentlichkeit heute über die Regeln zur Notbetreuung von Kindern. Die Stadt hatte das Land wiederholt um klare Richtlinien gebeten. In Kindertagesstätten gelten die neuen Regularien vorerst bis zum 31. Januar und an Schulen bis zum 22. Januar. An den Schulen folgen dann die vorgezogenen Winterferien. Die Entscheidung zur Versorgung von Kindern liege bei den Einrichtungsleitungen. Die Betreuung kann für Kinder bis einschließlich Klassenstufe 6 angeboten werden.
Zur Nutzung der Notbetreuung müssen zwei Voraussetzungen erfüllt werden:
Die ausgeübte Tätigkeit eines Elternteils ist zwingend notwendig in der Pandemieabwehr bzw. -bewältigung oder in Bereichen von erheblichem öffentlichen Interesse (insbesondere Gesundheitsversorgung und Pflege, Bildung und E...