Jena untersagt Veranstaltungen ab 500 Teilnehmern – Rückkehrende aus Risikogebieten zu 14 Tagen häuslicher Quarantäne verpflichtet
Im Rahmen der Eindämmung der sich ausbreitenden Corona-Infektionen hat sich die Stadt Jena zu weiteren Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit entschlossen. Dazu wurden zwei Allgemeinverfügungen erlassen, die ab Donnerstag, 12. März 2020 gelten.
Die erste Verfügung richtet sich an Einwohnerinnen und Einwohner Jenas, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Diese Personen sind für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Rückkehr verpflichtet, sich ausschließlich in ihren Wohnungen bzw. auf ausschließlich von ihnen selbst genutzten Bereichen ihrer Wohngrundstücke aufzuhalten. Der Umfang der Risikogebiete richtet sich nach den aktuellen Festlegungen des Robert-Koch-Instituts. (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuarti...