Samstag, April 20

Wollten Linke töten: Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Mitglieder von „Knockout 51“.

Symbolbild. Jenaer Justiz Zentrum. Lofor, CC BY-SA 3.0 , via Wikimedia Commons

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen mehrere Mitglieder der rechtsextremistischen Vereinigung „Knockout 51“ erhoben. Die Anklageschrift wirft den Angeklagten die Gründung einer inländischen kriminellen und terroristischen Vereinigung vor. Insbesondere Leon R., der als Rädelsführer gilt, werden weitere Straftaten wie gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Landfriedensbruch, versuchte Gefangenenbefreiung und Verstöße gegen das Waffenrecht zur Last gelegt. Auch Bastian A., Maximilian A. und Eric K. werden der gefährlichen Körperverletzung verdächtigt, während Eric K. zusätzlich Nötigung, Diebstahl, Sachbeschädigung und Verstöße gegen das Versammlungsgesetz vorgeworfen werden.

Die Anklageschrift legt dar, dass die Vereinigung „Knockout 51“ im März 2019 in Eisenach gegründet wurde. Unter dem Vorwand gemeinsamen körperlichen Trainings lockte die rechtsextremistische Kampfsportgruppe junge Männer an, indoktrinierte sie mit rechtsextremem Gedankengut und bildete sie für körperliche Auseinandersetzungen aus. Das Ziel der Vereinigung erweiterte sich,so die Bundesanwaltschaft, ab April 2021 auf die Tötung von Personen aus der linken Szene. Leon R. habe als Anführer fungiert und Trainings, ideologische Schulungen und die Anwerbung von Mitgliedern organisiert. Die anderen Angeklagten hätten ebenfalls leitende Funktionen in der Vereinigung.

Die Aktivitäten von „Knockout 51“ beschränkten sich nicht nur auf Ausbildung und Schulungen, sondern führten auch zu gewaltsamen Aktionen. Die Gruppierung habe versucht, in Eisenach einen „Nazi Kiez“ zu etablieren und trat bei Demonstrationen gewalttätig gegenüber Polizeibeamten und politisch Andersdenkenden auf. Es wird auch berichtet, dass die Mitglieder sich mit Waffen ausrüsteten und Schießtrainings durchführten.

Die Anklageschrift benennt zudem konkrete Ereignisse, bei denen Mitglieder von „Knockout 51“ Gewalttaten begangen haben. Dazu gehören Angriffe auf Polizeibeamte bei einer Corona-Demonstration, körperliche Übergriffe auf Personen aus dem politischen Gegnerlager und brutale Angriffe auf unbeteiligte Menschen.

Die Anklage stellt klar, dass die Vereinigung „Knockout 51“ eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und den demokratischen Rechtsstaat darstelle. Die Angeklagten sind seit April 2022 in Untersuchungshaft und wurden im Zuge einer großangelegten deutschlandweiten Razzia festgenommen. Am Zuge ist nun der Staatsschutzsenat des Thüringer Oberlandesgerichts (Jena), welcher entscheiden muss ob die Anklage zugelassen wird.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen