Montag, Oktober 7

In Thüringen sind Kundgebungen mit maximal 50 Teilnehmer*Innen wieder erlaubt

Wie aus Koalitionskreisen zu erfahren war hat sich die Landesregierung auf eine Lockerung des Versammlungsverbotes geeinigt. In einer morgendlichen Telefonkonferenz wurde folgende Regelung beschlossen:

Bereits ab 23. April sind Kundgebungen nicht mehr generell verboten. Die Teilnehmer*innenzahl wird pauschal auf 50 Menschen begrenzt. Aufzüge bleiben untersagt. Diese seien unvereinbar mit den Infektionsschutzzielen.

Die lokalen Versammlungsbehörden sollen gemeinsam mit den Gesundheitsämtern im Einzelfall entscheiden. Auch sollten die Versammlungsbehörden entsprechende Auflagen für Hygiene erlassen.

Von den Veranstalter*innen wird ein Hygieneschutzkonzept erwartet. Dies soll die Einhaltung der Infektionsschutzbestimmungen nach § 3 der Thüringer Coronaverordnung sicherstellen.

Das Thüringer Innenministerium wird gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium ein Informationsblatt für Veranstalter*innen noch heute zur Verfügung stellen.

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