Jena. Die Stadt Jena hat heute die angekündigte Allgemeinverfügung gegen den Wagenplatz Rad*aue erlassen. Damit will Oberbürgermeister Dr. Thomas Nitzsche die rechtliche Voraussetzung schaffen um den Wagenplatz räumen zu lassen. Die Verfügung gibt den Wagenplatzbewohner*innen bis zum 23. Dezember Zeit die Nutzung von „Bauwagen, Wohnwagen und sonstigen ortsfest aufgestellten Fahrzeugen“ zu unterlassen und alle „baulichen Anlagen„Bauwagen/Wohnwagen/Wohnmobile, Zelte, Toilettenhäuschen, Zugmaschinen oder anderer Räumlichkeiten und Gegenstände wie Feuerstellen, Briefkästen“ aufzugeben bzw. zu beseitigen. Entsprechend ist ab „Heiligabend“ eine Räumung möglich.
Der Oberbürgermeister hat den Sofortvollzug der Allgemeinverfügung angeordnet. Dies bedeutet, dass ein gerichtliches Verfahren vor einer Räumung nicht abgewartet werden muss und steht im Widerspruch zu vorherigen Aussagen, die Rechtsfrage vor Gericht klären zu wollen. Rechtsamtsleiter Martin Pfeiffer hatte noch in der letzten Debatte zum Thema einen gegenteiligen Plan angedeutet. Gegen diesen Sofortvollzug können die Bewohner*innen allerdings im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht klagen.
Zur Begründung der Maßnahme werden eine Reihe von Argumenten vorgebracht. Diese waren allerdings zum Teil bereits kritisch diskutiert und werden auch von anderen Kommunen anders bewertet:
- Überschwemmungsgebiet
- Landschaftsschutzgebietes „Unteraue“
- Fachdienst Recht glaubt nicht an Genehmigungsfähigkeit von Wagenplätzen
- Die Fahrzeuge seien Bauwerke und keine Fahrzeuge
- Fehlender Wasser- und Abwasseranschluss
- Wagenplatz liegt baurechtlich im Außenbereich
- Bauwägen stehen zu nah beieinander
- Fehlende Wärmedämmung
- Fehlender Brandschutz
- Nicht jeder Bauwagen hat eigenes Bad und WC
Im Falle der Zuwiderhandlung nach dem 23. Dezember droht die Stadt den Bewohner*innen mit Zwangsgeld in Höhe von 500€ je Fall oder Ersatzhaft. Außerdem möchte die Stadt Jena die enorme Summe von 2.290,00€ bis 5.720,00€ pro abgeschleppten Wagen im Falle einer Räumung erheben. Des weiteren 2,00€ bis 27,00€ für die Unterbringung der Wägen pro Tag.
Oft wurde Rostock als Beispiel für eine gelungene rechtliche Legalisierung diskutiert. Das Rechtsamt der Stadt Jena behauptet allerdings, diese Form sei rechtswidrig und das Rostocker Modell bestehe nur aus wegschauen. Die Stadt Rostock hat gegenüber der OTZ der Auffassung des Rechtsamtes der Stadt Jena entschieden widersprochen: die Stadt Rostock habe nicht weggeschaut, sondern planungsrechtlich öffentlich alle relevanten Fragen angesprochen und behandelt. Die Stadt Rostock hat für ihren Wagenplatz den Flächennutzungsplan geändert und ein baurechtliches Sondergebiet erlassen.
Der Wagenplatzbewohner*innen haben auf Nachfrage angegeben Rechtsmittel gegen die Allgemeinverfügung zu prüfen. (mm)
Die vollständige Verfügung kann hier abgerufen werden.
Foto: Jürgen Michel
Update 23. November 2018 Die Stadt reagierte mit folgenden Statement auf die laufende Berichterstattung:
Durch eine Jenaer Lokalzeitung und durch Kommentare in sozialen Medien wurde der Stadtverwaltung unterstellt, sie wolle die Wagenburg am 24. Dezember räumen lassen.
Richtig ist, dass die Nutzer den Platz am Steinbach bereits bis 1. November räumen sollten. Durch die Allgememeinverfügung wurden dafür also weitere 54 Tage Zeit gewährt. Nur wenn diese Frist erneut nicht beachtet wird, ist mit einer Räumung zu rechnen. Des weiteren wurde unterstellt, die Stadtverwaltung lasse die Nutzer des Wagenparks mit ihrer Wohnsituation alleine.Richtig ist, dass die Stadt Jena darauf hinweist, dass als letztes Mittel die Unterbringung in einer Obdachlosenunterkunft zur Vermeidung von Obdachlosigkeit möglich ist.
Der Oberbürgermeister hat den Bewohnern bereits am 08.11.2018 angeboten, ihnen bei der Wohnungssuche behilflich zu sein. Dieses Angebot wird unter II. 4 b) der Allgemeinverfügung wiederholt: »Wenn gewünscht, ist die Stadt Jena bei der Suche nach Wohnungen behilflich«.
Kristian Philler, Stadtverwaltung Jena, Marketing und Presse