Anlässlich der neuesten
Arbeitsmarktberichterstattung der Bundesagentur für Arbeit, begrüßt der
DGB Hessen-Thüringen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs,
wonach Arbeitgeber künftig die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten
systematisch erfassen müssen. Dazu sagt Michael Rudolph, Vorsitzender
des DGB-Bezirks Hessen-Thüringen:
„Das haben sich die Arbeitgeber selbst eingebrockt. Im Durchschnitt
leistet jeder Beschäftigte 26,5 unbezahlte Überstunden im Jahr.
Übertragen auf Thüringen bedeutet dies, dass die Beschäftigten im Jahr
2017 21,5 Millionen Stunden zu Gunsten der Unternehmen
und ihrer Gewinne leisteten. Es ist daher überfällig, dass der
Gesetzgeber nun konsequent gegen diese arbeitnehmerfeindliche Praxis
vorgeht.“
Nur in Sachsen-Anhalt würden die Beschäftigten länger arbeiten, als in Thüringen: „In 2018 leisteten Thüringer Beschäftigte durchschnittlich 1.370 Arbeitsstunden – das sind 65 Stunden, beziehungsweise über anderthalb Wochen mehr, als der bundesweite Durchschnitt arbeitet. Im Vergleich zu den Beschäftigten im Saarland sind es sogar zweieinhalb Wochen mehr“, so Rudolph.
Den Arbeitgebern rät der Gewerkschafter – angesichts der veränderten rechtlichen Situation – zu mehr Gelassenheit: „Das Arbeitszeitgesetz verpflichtet die Unternehmen bereits jetzt zur Dokumentation von Überstunden. Der damit verbundene Aufwand zur Erfassung der Arbeitszeit dürfte sich dabei in Grenzen halten. Vielmehr sollten sie sich Gedanken machen, wie technische und digitale Innovationen für die Arbeitszeitdokumentation genutzt werden können, um die Rückkehr von Stundenzettel und Stechuhr zu vermeiden. Den Gewerkschaften geht es nicht darum, flexible Arbeitszeitmodelle zu verbieten. Was wir aber brauchen, sind klare Spielregeln für den digitalen Wandel. Dieser darf nicht immer nur aus Sicht der Unternehmen gedacht werden!“
DGB Thüringen