Der DGB Hessen-Thüringen plädiert anlässlich der bevorstehenden Beratungen von Bund und Ländern zum „Corona-Winterfahrplan“ am heutigen Mittwoch für eine Freistellungsregelung für Eltern, deren Kinder nun bereits ab dem 16.12. in die Weihnachtsferien geschickt werden sollen.
„Wenn die Ferien am 16.12. beginnen, ist das in Hessen drei Tage und in Thüringen gar eine Woche früher als geplant“, erklärt Michael Rudolph, Vorsitzender des DGB Hessen-Thüringen. „Viele Eltern haben aber ihren gesamten Jahresurlaub bereits verplant. Wir fordern die Politik auf, betroffenen Eltern von Kindern unter 16 Jahren für die zusätzlichen Ferientage unbürokratisch einen Anspruch auf bezahlte Freistellung zu ermöglichen!“
Verdienstausfallentschädigungen, wie zum Beispiel nach dem Infektionsschutzgesetz, könnten im Fall vorgezogener Weihnachtsferien nicht zur Anwendung kommen, da Ferien explizit von dieser Regelung ausgenommen seien. Nach jetzigem Beratungsstand wollen Bund und Länder die Arbeitgeber bitten, den Beschäftigten unbürokratisch Home Office zu ermöglichen. Dies lehnt der DGB ab:
„Mittlerweile wissen alle, dass Home Office und Kinderbetreuung nicht miteinander vereinbar sind. Eltern reiben sich auf und haben das Gefühl, weder den Kindern noch der Arbeit gerecht zu werden. Wenn der Staat die Schulen schließt, muss er sich auch um die Konsequenzen für die Familien kümmern. Diese müssen von Erwartungshaltungen und Druck befreit werden – insbesondere in der Vorweihnachtszeit! Hinzu kommen die Beschäftigten, für die es schlicht nicht möglich ist, Home Office zu nehmen – zum Beispiel in der Pflege, in der Produktion oder im Handel. Für sie laufen die Pläne ins Leere. Daher hilft nur ein allgemein geltender unbürokratischer Freistellungsanspruch“, so Rudolph.
Der Appell des DGB Hessen-Thüringen richtet sich an die Ministerpräsidenten von Hessen und Thüringen, Volker Bouffier und Bodo Ramelow, sich in den heutigen Beratungen für die Belange der Beschäftigten stark zu machen.
Pressemeldung des DGB Hessen-Thüringen