Samstag, April 27

Ladendiebstahl: »Mein Gerichtssaal ist doch kein Zirkus«

Symbolbild. Jenaer Justiz Zentrum. Lofor, CC BY-SA 3.0 , via Wikimedia Commons

Jena. Am Amtsgericht entwickelte sich am 20.4 ein eher alltäglicher Prozess nicht ganz wie erwartet. Angeklagt war ein 37-jähriger nicht berufstätiger Jenaer. Dieser soll, so die Anklage, am 16. April 2021 im Einkaufsmarkt Tegut im Jenaer Stadtzentrum Waren im Verkaufswert von etwa 70 € gestohlen haben.

Bereits am Eingang des Gerichts zeichnete sich ab, dass im Publikum eine politische Intervention gegen den gewohnten Ablauf des Gerichtsalltags geplant war. In der Sicherheitskontrolle wurde bei den Besucher*innen ein Teil einer alten Holztür sowie ein Stein festgestellt. Diese wurden fein säuberlich für die Dauer des Prozesses im Schließfach deponiert. Ein Blumentopf mit einer kümmerlichen Pflanze durfte dann aber doch mit in den Saal genommen werden. Auch die geladenen Zeugen bemerkten das angereiste Publikum und tauschten sich über die „Linksfaschisten“ vor dem Eingang des Gerichtsgebäudes aus.

In einem aus dem Unterstützer*innenumfeld des Angeklagten unserer Redaktion zugesendeten Statement wird die angeklagte Tat in einen politischen Kontext dargestellt. Man stellt eine Gegenthese zum Politikwissenschaftler James C. Scott auf, laut diesem fällt der Bereich des alltäglichen Lebens als Form von Widerständigkeit aus, da er nicht offen und nicht politisch wirke und nicht als Gruppenaktion einer kollektiven Aktion gesehen werde. Dies sehe man selbst nicht so:

Aktivitäten wie: Diebstahl, Fahren ohne Fahrschein, Desertion, vorgetäuschte Unwissenheit, Containern usw., welche in einem Großteil in untergeordnete Gruppen fallen, beschreiben in dieser Kategorie die Alltagsformen des Widerstandes.

Diese Aktivitäten sollten auf jeden Fall als politisch angesehen werden, da sie eine Form des kollektiven Handelns darstellen und dass jede Darstellung, die sie ignoriert, oft das wichtigste Mittel ignoriert, mit dem untere Klassen ihre politischen Interessen manifestieren können.

Statement der Unterstützer*innen

Die Unterstützer*innen erhoffen sich, dass aus vielen kleinen Widerstandshandlungen ein stiller großer Prozess wird: „eine Armee, in der es zu wenig Wehrpflichtige gibt, um zu kämpfen; Arbeiter*innen, die Unternehmen in den Bankrott treiben; Staatsland, das fast vollständig von Hausbesetzer*innen besetzt ist, usw“. Derlei Aktionen zielten, so die Gruppe, auf die Umverteilung der Kontrolle über das Eigentum ab.

Wenn es sich um ein paar Deserteur*innen, Dieb*innen, Menschen ohne Fahrschein handelt, sind ihre Handlungen für Klassenkonflikte von geringem Anlass. Wenn solche Aktivitäten jedoch ausreichend verallgemeinert betrachtet werden, wird das Muster des Widerstands deutlich und ihre Relevanz für Klassenkonflikte tritt zu Tage.

Fünf Aktivist*innen oder Sympathisant*innen des Angeklagten wollten diesen aus dem Zuschauerraum unterstützen. Der Angeklagte verteidigte sich selbst und hatte eine Laienverteidiger*in zur Unterstützung mitgebracht. Die Zuschauer*innen machten derweil mit allerlei unüblichem Verhalten im Vorfeld der Verhandlung auf sich aufmerksam. Der mitgebrachte Blumentopf wurde im Raum als Dekoration drapiert, einige saßen auf dem Boden, ein anderer hatte auf dem Zeugenstuhl Platz genommen. Nach kurzer Diskussion mit dem Vorsitzenden Richter Detlef Kleßen musste dann eine Person den Saal kurzzeitig verlassen, da zu wenig Sitzplätze zur Verfügung standen. Aufstehen wollten die Zuschauenden nicht, auch nicht als der Richter dies einforderte.

Die anwesenden Zuschauer*innen fielen durch viel Gekicher auf, was den Vorsitzenden zu Ordnungsrufen brachte: „Mein Gerichtssaal ist doch kein Zirkus.“ Auch eine Intervention des Richters, dass alle Anwesenden ihre Kopfbedeckungen abnehmen sollten („Mütze ab, hier regnet es nicht“), brachte nur mäßigen Erfolg . Nach Versuchen des Angeklagten, einen Antrag zu stellen, die der Richter nicht zuließ, verlas der Staatsanwalt die Anklageschrift. Dieser Vortrag wurde von einigen anwesenden Gästen mit einem kurzen Applaus quittiert. Dies eskalierte die Situation.

Der Richter hatte offensichtlich den Überblick verloren und schloss alle anwesenden Personen von der Verhandlung aus; auch den Verfasser dieses Artikels. Zwar hatte ich nicht an Störungen teilgenommen, dies interessierte Kleßen allerdings wenig. Als der Saal zuschauerleer war, wurde die Verhandlung unterbrochen. Angeklagter und Laienverteidiger*in brauchten Zeit, einen Befangenheitsantrag zu schreiben. Begründet wurde dieser mit dem grundlosen Ausschluss eines Pressevertreters von der Verhandlung. Nach dem Befangenheitsantrag war die für den Prozess eingeplante Zeit bereits verstrichen. Die Zeugen wurden ungehört nach Hause geschickt und der Prozess vertagt.

(MM)

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