Donnerstag, April 25

328€ Bußgeld für Demoteilnahme: Stellungnahme der Betroffenen

Demonstration 21. April 2020 in Jena. Bild: Martin Michel - Libertad Media

Am 21. April 2020 kam es zu einer Spontandemo in Jena. Etwa 50 Menschen zogen mit Bannern vom Holzmarkt in Richtung Paradiespark. Sie wollten darauf aufmerksam machen, dass Missstände auch während Corona keine Pause machen, sondern in dieser Zeit oft noch verstärkt auftreten. Den Teilnehmenden war es wichtig, darauf hinzuweisen, dass z.B. in Griechenland Geflüchtetenlager unter extremen Bedingungen für die Menschen dort weiterbestehen oder dass die Klimakrise fortschreitet und z.B. RWE Kohle abbaut usw.

Die Teilnehmenden hielten während der ganzen Zeit die Corona-Hygienevorschriften ein und waren in Zweier-Gruppen oder einem Haushalt zugehörig unterwegs, sie trugen Mund-Nasen-Masken und hielten den Mindestabstand von 1,5m zu anderen Beteiligten. Umso erstaunlicher war es, dass die Polizisten, welche als erstes am Ort der Demo eintrafen, zum Teil keine Masken trugen und den Mindestabstand nicht wahrten. Im Gegenteil, sie schrien Teilnehmende an, hielten diese fest und eine Person wurde sogar geschubst. Auch wurden die Betroffenen mindestens eine halbe Stunde lang von den Polizisten so eng eingekesselt, dass es ihnen nicht mehr möglich war, den Mindestabstand zueinander einzuhalten. Eine Aufforderung, diese Demo aufzulösen, gab es nicht. Menschen, die verdächtigt wurden, Teil der Demo zu sein, wurden in Gewahrsam genommen und erkennungsdienstlich behandelt. Es wurde ebenso die Pressefreiheit beschnitten und als Pressevertreter kenntliche Personen wurden in Gewahrsam genommen und mussten ihre komplette Ausrüstung abgeben.

Das Ganze ereignete sich vor dem rechtlichen Hintergrund, dass das Bundesverfassungsgericht einige Tage zuvor ein Urteil gefällt hatte, aus dem hervorging, dass auch der Schutz vor Corona nicht dazu dienen kann, die Demonstrationsfreiheit außer Kraft zu setzten. Das Land Thüringen hatte auf dieses Gerichtsurteil noch nicht reagiert und das Demonstrationsverbot bis dato noch nicht aufgehoben.

Bodo Ramelow bezog sich ebenfalls positiv auf die Spontandemo, und zwei Tage später wurde das Versammlungsverbot für Thüringen aufgehoben.

Umso verwunderlicher war es, dass Menschen, welche unter Verdacht stehen, an der Demo teilgenommen zu haben, Ende Juni einen Anhörungsbogen und Mitte August einen Bußgeldbescheid in Höhe von 328,50€ wegen einer vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit durch die Stadt Jena bekamen .

Wir empfinden dieses Vorgehen als ungerechtfertigt und fordern die zuständigen Behörden auf, das Verfahren einzustellen. Wie auch die Einstellung aller in Deutschland laufender Verfahren gegen Demonstrationen, die einen ähnlichen Hintergrund haben, wie sie z.B. in Berlin, Frankfurt und im Wendland stattfanden. Wir erklären uns solidarisch mit den Menschen, die in deren Nachgang von Repression betroffen sind. Weiterhin fordern wir die Anerkennung dieser Demo als Spontandemo und nicht als illegale Versammlung.

Für ein Recht auf Versammlungsfreiheit auch in krisenhaften Zeiten!

Deutlich möchten wir uns dennoch von den „Hygienedemos“ und Verschwörungs-theoretiker*innen-Versammlungen distanzieren und teilen deren Ansichten nicht.

Stellungnahme der Betroffenen der Ordnungswidrigkeitenverfahren zur Teilnahme an der Demonstration am 21. April

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