Dienstag, April 23

Die Coronasituation in Jena: Ein Überblick

Die Entwicklung der Infektionszahlen hat in den vergangenen Wochen auch in Jena ein bedenkliches Ausmaß angenommen. Allerdings haben sich die Zahlen der täglichen Neuinfektionen zuletzt nur langsam gesteigert. Der Wert der Sieben-Tages-Inzidenz pendelte zunächst zwischen 50 und 60. steigt nun langsam Richtung 70. Damit gilt Jena als Risikogebiet im Sinne der Definition des Robert-Koch-Instituts. Nach überwiegender Auffassung der Wissenschaft zeigen sich Erfolge von Maßnahmen erst nach zwei bis drei Wochen. Dementsprechend sind noch keine Auswirkungen der neuen Jenaer Allgemeinverfügung (Kontaktbeschränkungen und erweiterte Maskenpflicht) zu sehen. Am Samstag, den 31. Oktober, hat Jena mit 124 aktiven Fällen einen Höchststand seit Beginn der Pandemie erreicht. Am Sonntag wurden weitere 4 Fälle gemeldet und die Inzidenz stieg nach Angaben der Stadt auf 63,8.

Stand 2. November 2020, Datenquelle Stadtverwaltung Jena

Neue Regeln für ganz Thüringen

Die Ministerpräsident*innenkonferenz hat sich gemeinsam mit der Bundesregierung auf einen Paradigmenwechsel geeinigt. Ziel ist nicht länger gezielt Infektionsrisiken zu bekämpfen, sondern mit einem umfassenden Maßnahmenpaket soziale Kontakte zu minimieren und dadurch den Anstieg der Fallzahlen zu durchbrechen. Dadurch soll der exponentielle Anstieg der Infektionszahlen durch einen „Wellenbrecher-Lockdown“ aufgehalten werden. Die entsprechende Verordnung gilt seit Heute 0:00 Uhr.

BereichBeschluss
Kontaktverbote, im öffentlichen RaumMaximal 10 Personen aus zwei Hausständen
ReisenAuf nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – sollte verzichtet werden.
Touristische ÜbernachtungsangeboteVerboten
Schullandheime und HeimvolkshochschulenGeschlossen
Theater, Opern, Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen, KinosGeschlossen
Messen (ausgenommen Fachmessen ohne Freizeitbezug), Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und
draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche
Einrichtungen
Geschlossen
Fitnessstudios (ausgenommen medizinisch notwendige Angebote der Rehabilitation)Geschlossen
Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche EinrichtungenGeschlossen
Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports
allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen
und privaten Sportanlagen
Geschlossen
Thermen, Schwimm- und Spaßbäder (ausgenommen bildungsbezogener Schwimmunterricht sowie notwendige Angebote der Rehabilitation), SaunenGeschlossen
Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienenVerboten
ProfisportOhne Zuschauer*innen erlaubt
Individualsport ohne Körperkontakt, also zum Beispiel Joggen, Reiten, Tennis, Golf, Leichtathletik, Schießsport und Radsport sowie  weitere vergleichbare Sportarten, allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts.Erlaubt
Sport- und Schwimmunterricht der Schulen und BildungseinrichtungenErlaubt
Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, KneipenGeschlossen
Gastronomie: Lieferung und Abholung von Essen für den Verzehr zu HauseErlaubt
Körpernahe Dienstleistungen (z.B. Friseure, Tattoo- , Kosmetik- und Nagelstudios)Geöffnet
Zoos und Tierparks (nur Außenbereiche) und botanische Gärten (nur Außenbereiche)Geöffnet
Groß- und EinzelhandelGeöffnet, maximal eine Person pro 10 Quadratmeter
Kitas und Kindergärten
Schulen
Volkshochschulen
Fahrschulen
Musik- und Jugendkunstschulen
Bibliotheken
Museen (ausschließlich entgeltfreie bildungsbezogene Angebote)
Geöffnet
Rechtsgrundlage: Thüringer Sonderverordnung

Für gewerkschaftliche, parteipolitische, kirchliche, amtliche und betriebliche Versammlungen, sowie generell politische Versammlungen gelten entsprechend der neuen Sonderverordnung weiterhin Ausnahmen. Für politische Versammlung gilt eine Anzeigepflicht (auch in geschlossenen Räumen), für beispielsweise gewerkschaftliche und betriebliche Versammlungen hingegen nicht.

Diese Regeln gelten unter einem neuen Parlamentsvorbehalt. Am 3. November kommt der Thüringer Landtag zu einer Sondersitzung zusammen. Bereits dort könnten theoretisch Änderungen von der Landesregierung verlangt werden.

Jenaer Sonderregeln

Jena hat aufgrund von mehr als 50 Neuinfektionen in sieben Tagen auf 100.000 Einwohner*innen weitere Regeln erlassen. Diese sind in einer Allgemeinverfügung geregelt:

BereichRegelung
Nicht öffentliche Veranstaltungen und private FeiernIn geschlossenen Räumen: 10 Personen aus maximal 2 Hausständen
Im Freien: maximal 25 Personen 

Die Thüringer Verordnung ist im Bezug auf Veranstaltungen strenger. Es gelten entsprechend die Regeln aus der oberen Tabelle.
Erweiterte Maskenpflicht: Öffentlicher RaumIm öffentlichen Raum in allen Bereichen (Plätze, Begegnungs- und
Verkehrsflächen), in denen der Mindestabstand von 1,5 m nicht
sichergestellt werden kann. Die Stadt hat bewusst eine allgemeine Regel gewählt, um zu testen ob die Menschen in Eigenverantwortung an entsprechenden Orten die Maske tragen.
Erweiterte Maskenpflicht: VeranstaltungenMaskenpflicht bei allen öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel.
Erweiterte Maskenpflicht: BetriebeIn Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben gilt eine Maskenpflicht

Diese Regeln gelten bis die Stadt den siebten Tag infolge eine Inzidenz von weniger als 50 Neuinfektionen feststellt. Oberbürgermeister Thomas Nitzsche warnte in einer Pressekonferenz am vergangenen Mittwoch vor einer Überlastung des Gesundheitsamtes: „Man komme langsam an einen Punkt, an dem andere Gesundheitsämter schon sind, an dem man es nicht mehr schafft aus Kapazitäts- und Zeitgründen alle Kontaktpersonen zu ermitteln“. Für den Oberbürgermeister bleibt dies aber nach wie vor oberstes Ziel. „Wenn sich die Infektionszahlen aber weiter so entwickeln, wird man mit der vollständigen Kontaktverfolgung nicht mehr nachkommen“ warnte er.

Entgegen der Ansicht vieler Maßnahmenkritiker*innen steht die Mehrheit der Bürger*innen hinter dem geplanten partiellen Lockdown: Nach einer repräsentativen Umfrage des Instituts Forsa für RTL und n-tv sprechen sich 50 % für die strikten Lockdown-Maßnahmen aus, 16 % fordern noch strengere Regeln und 33 % sind der Überzeugung, dass die Corona-Bestimmungen zu weitreichend sind.

(MM)

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