
Die Entwicklung der Infektionszahlen hat in den vergangenen Wochen auch in Jena ein bedenkliches Ausmaß angenommen. Allerdings haben sich die Zahlen der täglichen Neuinfektionen zuletzt nur langsam gesteigert. Der Wert der Sieben-Tages-Inzidenz pendelte zunächst zwischen 50 und 60. steigt nun langsam Richtung 70. Damit gilt Jena als Risikogebiet im Sinne der Definition des Robert-Koch-Instituts. Nach überwiegender Auffassung der Wissenschaft zeigen sich Erfolge von Maßnahmen erst nach zwei bis drei Wochen. Dementsprechend sind noch keine Auswirkungen der neuen Jenaer Allgemeinverfügung (Kontaktbeschränkungen und erweiterte Maskenpflicht) zu sehen. Am Samstag, den 31. Oktober, hat Jena mit 124 aktiven Fällen einen Höchststand seit Beginn der Pandemie erreicht. Am Sonntag wurden weitere 4 Fälle gemeldet und die Inzidenz stieg nach Angaben der Stadt auf 63,8.

Neue Regeln für ganz Thüringen
Die Ministerpräsident*innenkonferenz hat sich gemeinsam mit der Bundesregierung auf einen Paradigmenwechsel geeinigt. Ziel ist nicht länger gezielt Infektionsrisiken zu bekämpfen, sondern mit einem umfassenden Maßnahmenpaket soziale Kontakte zu minimieren und dadurch den Anstieg der Fallzahlen zu durchbrechen. Dadurch soll der exponentielle Anstieg der Infektionszahlen durch einen „Wellenbrecher-Lockdown“ aufgehalten werden. Die entsprechende Verordnung gilt seit Heute 0:00 Uhr.
Bereich | Beschluss |
---|---|
Kontaktverbote, im öffentlichen Raum | Maximal 10 Personen aus zwei Hausständen |
Reisen | Auf nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – sollte verzichtet werden. |
Touristische Übernachtungsangebote | Verboten |
Schullandheime und Heimvolkshochschulen | Geschlossen |
Theater, Opern, Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen, Kinos | Geschlossen |
Messen (ausgenommen Fachmessen ohne Freizeitbezug), Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen | Geschlossen |
Fitnessstudios (ausgenommen medizinisch notwendige Angebote der Rehabilitation) | Geschlossen |
Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen | Geschlossen |
Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen | Geschlossen |
Thermen, Schwimm- und Spaßbäder (ausgenommen bildungsbezogener Schwimmunterricht sowie notwendige Angebote der Rehabilitation), Saunen | Geschlossen |
Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen | Verboten |
Profisport | Ohne Zuschauer*innen erlaubt |
Individualsport ohne Körperkontakt, also zum Beispiel Joggen, Reiten, Tennis, Golf, Leichtathletik, Schießsport und Radsport sowie weitere vergleichbare Sportarten, allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts. | Erlaubt |
Sport- und Schwimmunterricht der Schulen und Bildungseinrichtungen | Erlaubt |
Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen | Geschlossen |
Gastronomie: Lieferung und Abholung von Essen für den Verzehr zu Hause | Erlaubt |
Körpernahe Dienstleistungen (z.B. Friseure, Tattoo- , Kosmetik- und Nagelstudios) | Geöffnet |
Zoos und Tierparks (nur Außenbereiche) und botanische Gärten (nur Außenbereiche) | Geöffnet |
Groß- und Einzelhandel | Geöffnet, maximal eine Person pro 10 Quadratmeter |
Kitas und Kindergärten Schulen Volkshochschulen Fahrschulen Musik- und Jugendkunstschulen Bibliotheken Museen (ausschließlich entgeltfreie bildungsbezogene Angebote) | Geöffnet |
Für gewerkschaftliche, parteipolitische, kirchliche, amtliche und betriebliche Versammlungen, sowie generell politische Versammlungen gelten entsprechend der neuen Sonderverordnung weiterhin Ausnahmen. Für politische Versammlung gilt eine Anzeigepflicht (auch in geschlossenen Räumen), für beispielsweise gewerkschaftliche und betriebliche Versammlungen hingegen nicht.
Diese Regeln gelten unter einem neuen Parlamentsvorbehalt. Am 3. November kommt der Thüringer Landtag zu einer Sondersitzung zusammen. Bereits dort könnten theoretisch Änderungen von der Landesregierung verlangt werden.
Jenaer Sonderregeln
Jena hat aufgrund von mehr als 50 Neuinfektionen in sieben Tagen auf 100.000 Einwohner*innen weitere Regeln erlassen. Diese sind in einer Allgemeinverfügung geregelt:
Bereich | Regelung |
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Nicht öffentliche Veranstaltungen und private Feiern | Im Freien: maximal 25 Personen Die Thüringer Verordnung ist im Bezug auf Veranstaltungen strenger. Es gelten entsprechend die Regeln aus der oberen Tabelle. |
Erweiterte Maskenpflicht: Öffentlicher Raum | Im öffentlichen Raum in allen Bereichen (Plätze, Begegnungs- und Verkehrsflächen), in denen der Mindestabstand von 1,5 m nicht sichergestellt werden kann. Die Stadt hat bewusst eine allgemeine Regel gewählt, um zu testen ob die Menschen in Eigenverantwortung an entsprechenden Orten die Maske tragen. |
Erweiterte Maskenpflicht: Veranstaltungen | Maskenpflicht bei allen öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel. |
Erweiterte Maskenpflicht: Betriebe | In Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben gilt eine Maskenpflicht |
Diese Regeln gelten bis die Stadt den siebten Tag infolge eine Inzidenz von weniger als 50 Neuinfektionen feststellt. Oberbürgermeister Thomas Nitzsche warnte in einer Pressekonferenz am vergangenen Mittwoch vor einer Überlastung des Gesundheitsamtes: „Man komme langsam an einen Punkt, an dem andere Gesundheitsämter schon sind, an dem man es nicht mehr schafft aus Kapazitäts- und Zeitgründen alle Kontaktpersonen zu ermitteln“. Für den Oberbürgermeister bleibt dies aber nach wie vor oberstes Ziel. „Wenn sich die Infektionszahlen aber weiter so entwickeln, wird man mit der vollständigen Kontaktverfolgung nicht mehr nachkommen“ warnte er.
Entgegen der Ansicht vieler Maßnahmenkritiker*innen steht die Mehrheit der Bürger*innen hinter dem geplanten partiellen Lockdown: Nach einer repräsentativen Umfrage des Instituts Forsa für RTL und n-tv sprechen sich 50 % für die strikten Lockdown-Maßnahmen aus, 16 % fordern noch strengere Regeln und 33 % sind der Überzeugung, dass die Corona-Bestimmungen zu weitreichend sind.
(MM)