Freitag, April 19

Diese Regeln gelten in Thüringen ab Mittwoch (2. Juni)

Die Landesregierung informierte in ihrer heutigen Pressekonferenz über die Inhalte der neuen Coronaverordnung. Folgende neue Regeln sind ab morgen gültig:

Inzidenz unter 100unter 50unter 35
Kontaktbeschränkung
Kinder unter 14 Jahren, vollständig Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt.
In geschlossenen Räumen: Haushalt + 2 Personen
Unter freiem Himmel: Haushalt + 4 Personen
In geschlossenen Räumen: Haushalt + 5 Personen
Unter freiem Himmel: Haushalt + 10 Personen
In geschlossenen Räumen: Haushalt + 10 Personen
Unter freiem Himmel: nur Empfehlung
Veranstaltungen – unter freiem Himmel keine Kontaktpersonennach- verfolgung erforderlichErlaubt
Test* erforderlich
nur nach Erlaubnis der kommunal zuständigen Behörde (10 Werktage im Voraus)
Erlaubt
Testpflicht entfällt
nur nach Erlaubnis der kommunal zuständigen Behörde (10 Werktage im Voraus)
Erlaubt
Testpflicht entfällt
Anzeigepflicht bei der kommunal zuständigen Behörde (2 Werktage im Voraus)
Veranstaltungen – in geschlossenen Räumen
es gelten die aktuellen Branchenregelungen
Nicht erlaubtErlaubt
Test* und Kontaktpersonen- nachverfolgung erforderlich Nach Erlaubnis der kommunal zuständigen Behörde (10 Werktage im Voraus)
Erlaubt
Test* erforderlich Anzeigepflicht bei der kommunal zuständigen Behörde (2 Werktage im Voraus)
Gastronomie – unter freiem Himmel keine TerminvereinbarungGeöffnet Kontaktpersonennachverfolgung erforderlichGeöffnet Kontaktpersonennachverfolgung erforderlichGeöffnet Kontaktpersonennachverfolgung
Gastronomie – in geschl. Räumen einschl. Cafés, Kneipen und Bars keine TerminvereinbarungGeschlossenGeöffnet
Test* und Kontaktpersonen- nachverfolgung erforderlich
Geöffnet Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich Testpflicht entfällt
Campingplätze, FerienwohnungenGeöffnet Kontaktpersonennachverfolgung erforderlichGeöffnet Kontaktpersonennachverfolgung erforderlichGeöffnet Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich
BeherbergungsbetriebeGeöffnet nur 60 % Belegung Test* bei Anreise und alle 72 Stunden erforderlich Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich Innengastronomie nur für ÜbernachtungsgästeGeöffnet
einmaliger Test* bei „Anreise“ und Kontaktpersonennach- verfolgung erforderlich


Geöffnet Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich Testpflicht entfällt



ReisebusveranstaltungGeöffnet nur für tagestouristische Angebote Test* und Kontaktpersonennach- verfolgung erforderlich Maskenpflicht (OP oder FFP2)Geöffnet auch mehrtägige touristische Angebote Test* und Kontaktpersonennach- verfolgung erforderlich Maskenpflicht (OP oder FFP2)Geöffnet Testpflicht und Kontaktpersonen- nachverfolgung entfällt Maskenpflicht (OP oder FFP2)

Einzelhandel Keine Kontaktpersonennachver- folgung erforderlichGeöffnet Test* erforderlichGeöffnet Testpflicht entfälltGeöffnet Testpflicht entfällt
Museen, Gedenkstätten – in geschlossenen RäumenGeöffnet Test* und Kontaktpersonen- nachverfolgung erforderlichGeöffnet Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich Testpflicht entfälltGeöffnet Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich Testpflicht entfällt
Touristeninformation Kein Test und Kontaktpersonen- nachverfolgung erforderlichGeöffnetGeöffnetGeöffnet
Freizeitgestaltung (§ 25) – in geschlossenen Räumen (z. B. Kletterparks, Sportangebote, Kino, Freizeitparks)GeschlossenGeöffnet Test* und Kontaktpersonen- nachverfolgung erforderlichGeöffnet Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich Testpflicht entfällt
Freizeitgestaltung (§ 25) – unter freiem HimmelGeöffnet („kommerzielle“ Sportangebote mit entsprechenden Teilnehmerzahlen – siehe unten)Geöffnet („kommerzielle“ Sportangebote mit entsprechenden Teilnehmerzahlen – siehe unten)Geöffnet („kommerzielle“ Sportangebote mit entsprechenden Teilnehmerzahlen – siehe unten)
Musik- und Kunstschulen; Nachhilfeschule; Angebote der Umweltbildung; Hundeschulen; – in geschlossenen RäumenGeöffnet für Kleinstgruppen (5 Personen) Test* und Kontaktpersonen- nachverfolgung erforderlichGeöffnet für Gruppen (10 Personen) Testpflicht entfällt Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich. Geöffnet Personenbegrenzung entfällt Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich
Gesangs- und BlasmusikunterrichtGeöffnet nur Einzelunterricht Test* und Kontaktpersonen- nachverfolgung erforderlichGeöffnet in Kleinstgruppen (5 Personen) Test* und Kontaktpersonen- nachverfolgung erforderlichGeöffnet ohne Teilnehmerbegrenzungen Test* und Kontaktpersonen- nachverfolgung erforderlich
Chor- und Orchesterproben (Freizeitbereich)Erlaubt nur unter freiem HimmelErlaubt nur unter freiem HimmelErlaubt in geschlossenen Räumen Test* und Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich
GemeindegesangErlaubt nur unter freiem HimmelErlaubt nur unter freiem HimmelErlaubt auch in geschlossenen Räumen
Tanzschulen, Ballettschulen (Yogaschulen etc.) – in geschlossenen RäumenGeschlossenGeöffnet für Kleinstgruppen (5 Personen) Test* und Kontaktpersonen- nachverfolgung erforderlichGeöffnet Personenbegrenzung und Test- pflicht entfallen Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich
Fitnessstudios, Saunen – in geschlossenen RäumenGeschlossenGeöffnet Test* und Kontaktpersonen- nachverfolgung erforderlichGeöffnet Testpflicht entfällt Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich
Kommerzielle Sportangebote – unter freiem Himmel Kein Test oder Kontaktpersonen- nachverfolgungGeöffnet für max. 10 PersonenGeöffnet Ohne PersonenbegrenzungGeöffnet Ohne Personenbegrenzung
Bäder – unter freiem HimmelGeöffnetGeöffnetGeöffnet
Bäder – in geschlossenen RäumenGeschlossen Ausnahmen: Schulsport, RehaGeöffnet Test* und Kontaktpersonen- nachverfolgung erforderlichGeöffnet Testpflicht entfällt Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich
SchulenPhase Gelb (eingeschränkter Regelbetrieb) Testpflicht* Maskenpflicht für alle Klassenstufen (Unterricht, Schulgebäude & Schülerbeförderung) Tagesausflüge nur im FreienPhase Grün (Regelbetrieb mit Infektionsschutz) Testpflicht* Maskenpflicht im Unterricht ab Klasse 7, für alle im Schulgebäude und bei Schülerbeförderung Tagesausflüge auch mit Indoor-AktivitätenPhase Grün (Regelbetrieb mit Infektionsschutz) Testpflicht* Maskenpflicht nur im Schulgebäude und bei Schülerbeförderung keine Einschränkungen bei Klassenfahrten & Ausflügen
KindertagesbetreuungPhase Gelb (eingeschränkter Regelbetrieb) Testangebot für Personal und Kinder ab 3 JahrenPhase Grün (Regelbetrieb mit Infektionsschutz) Testangebot für Personal und Kinder ab 3 JahrenPhase Grün (Regelbetrieb mit Infektionsschutz) Testangebot für Personal und Kinder ab 3 Jahren
Organisierter Vereinssport im Amateurbereich Kontaktpersonennachverfolgung muss in allen Bereichen gewährleistet werdenUnter freiem Himmel: Gruppen bis 20 Personen (Sportartspezifische Überschreitungen sind bei regelhaft größeren Mannschaftsgrößen möglich) Zuschauer/innen nach Erlaubnis der lokalen Gesundheitsbehörde möglich
In Hallen: Geschlossen


Unter freiem Himmel: Keine Personenbeschränkung Zuschauer/innen nach Erlaubnis der lokalen Gesundheitsbehörde möglich
In Hallen: Testpflicht* für Sportler/innen und Trainer/innen (Gilt nicht für Schüler/innen) Zuschauer/innen nach Erlaubnis der lokalen Gesundheitsbehörde möglich mit Testpflicht*
Unter freiem Himmel: Zuschauer/innen müssen bei der lokalen Gesundheitsbehörde angezeigt werden
In Hallen: Zuschauer/innen müssen bei der lokalen Gesundheitsbehörde angezeigt werden (Testpflicht* bleibt bestehen)


Familienferienstätten, Jugendbildungsstätten, Familienerholungseinrichtungen, SchullandheimeGeöffnet Test* und Kontaktpersonen- nachverfolgung erforderlich Öffnung von Schullandheimen nur zu BildungszweckenGeöffnet Test* und Kontaktpersonennach- verfolgung erforderlichGeöffnet Testpflicht entfällt Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich
DiskothekenGeschlossenGeschlossenGeöffnet Nach Erlaubnis der kommunal zuständigen Behörde (10 Werktage im Voraus) Test* und Kontaktpersonen- nachverfolgung erforderlich
ProstitutionsstättenGeschlossenGeöffnet zwei Personen-Regel Test* und Kontaktpersonennachverfolgung erforderlichGeöffnet zwei Personen-Regel Test* und Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich
SwingerclubsGeschlossenGeschlossenGeöffnet Nach Erlaubnis der kommunal zuständigen Behörde (10 Werktage im Voraus) Test* und Kontaktpersonen- nachverfolgung erforderlich

Allgemeine Verhaltensregeln
Bei allen Öffnungsschritten gilt auch weiterhin: Beachten Sie auch weiterhin die allgemeinen Infektionsschutzregeln (AHA+L). Hygienekonzepte entsprechend der Thüringer Branchenregeln sind zu beachten und umzusetzen.
Informationen zum Über- und Unterschreiten der Schwellenwerte
Für das Über- und Unterschreiten der Schwellwerte gelten – im Einklang mit dem Infektionsschutzgesetz des Bundes („Bundes-Notbremse“) folgende Regeln:


Unterschreitet ein Landkreis/eine kreisfreie Stadt an fünf aufeinander folgenden Werktagen den entsprechenden Schwellenwert von 100 bzw. 50 oder 35 so treten an dem übernächsten Tag Lockerungen in Kraft.

Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz von 35 bzw. 50 gelten dort ab dem übernächsten Tag wieder strengere Maßnahmen. Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt den Wert von 100 bzw. 150 oder 165 gelten dort die Maßnahmen der „Bundes-Notbremse“.
Datenbasis für die Inzidenzwerte sind die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichten Zahlen. Das Thüringer Gesundheitsministerium ist als oberste Gesundheitsbehörde für die Veröffentlichung der Tage, ab denen die jeweiligen Maßnahmen des Infektionsschutzgesetzes gelten, verantwortlich. Die Veröffentlichung erfolgt unter: https://www.tmasgff.de/covid-19/rechtsgrundlage

*Testpflicht
Bei bestimmten Regelungen der Corona-Schutzmaßnahmen, bei denen ein negativer Test Voraussetzung ist, werden vollständig Geimpfte und Genesene mit negativ Getesteten gleichgestellt. Damit müssen vollständig Geimpfte/Genesene kein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen, um zum Beispiel zu einer Veranstaltung zu gehen. Zudem gilt die Testpflicht nicht für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.

Quelle: Thüringer Gesundheitsministerium

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