Die Landesregierung informierte in ihrer heutigen Pressekonferenz über die Inhalte der neuen Coronaverordnung. Folgende neue Regeln sind ab morgen gültig:
Inzidenz unter 100 | unter 50 | unter 35 | |
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Kontaktbeschränkung Kinder unter 14 Jahren, vollständig Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt. | In geschlossenen Räumen: Haushalt + 2 Personen Unter freiem Himmel: Haushalt + 4 Personen | In geschlossenen Räumen: Haushalt + 5 Personen Unter freiem Himmel: Haushalt + 10 Personen | In geschlossenen Räumen: Haushalt + 10 Personen Unter freiem Himmel: nur Empfehlung |
Veranstaltungen – unter freiem Himmel keine Kontaktpersonennach- verfolgung erforderlich | Erlaubt Test* erforderlich nur nach Erlaubnis der kommunal zuständigen Behörde (10 Werktage im Voraus) | Erlaubt Testpflicht entfällt nur nach Erlaubnis der kommunal zuständigen Behörde (10 Werktage im Voraus) | Erlaubt Testpflicht entfällt Anzeigepflicht bei der kommunal zuständigen Behörde (2 Werktage im Voraus) |
Veranstaltungen – in geschlossenen Räumen es gelten die aktuellen Branchenregelungen | Nicht erlaubt | Erlaubt Test* und Kontaktpersonen- nachverfolgung erforderlich Nach Erlaubnis der kommunal zuständigen Behörde (10 Werktage im Voraus) | Erlaubt Test* erforderlich Anzeigepflicht bei der kommunal zuständigen Behörde (2 Werktage im Voraus) |
Gastronomie – unter freiem Himmel keine Terminvereinbarung | Geöffnet Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich | Geöffnet Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich | Geöffnet Kontaktpersonennachverfolgung |
Gastronomie – in geschl. Räumen einschl. Cafés, Kneipen und Bars keine Terminvereinbarung | Geschlossen | Geöffnet Test* und Kontaktpersonen- nachverfolgung erforderlich | Geöffnet Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich Testpflicht entfällt |
Campingplätze, Ferienwohnungen | Geöffnet Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich | Geöffnet Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich | Geöffnet Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich |
Beherbergungsbetriebe | Geöffnet nur 60 % Belegung Test* bei Anreise und alle 72 Stunden erforderlich Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich Innengastronomie nur für Übernachtungsgäste | Geöffnet einmaliger Test* bei „Anreise“ und Kontaktpersonennach- verfolgung erforderlich | Geöffnet Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich Testpflicht entfällt |
Reisebusveranstaltung | Geöffnet nur für tagestouristische Angebote Test* und Kontaktpersonennach- verfolgung erforderlich Maskenpflicht (OP oder FFP2) | Geöffnet auch mehrtägige touristische Angebote Test* und Kontaktpersonennach- verfolgung erforderlich Maskenpflicht (OP oder FFP2) | Geöffnet Testpflicht und Kontaktpersonen- nachverfolgung entfällt Maskenpflicht (OP oder FFP2) |
Einzelhandel Keine Kontaktpersonennachver- folgung erforderlich | Geöffnet Test* erforderlich | Geöffnet Testpflicht entfällt | Geöffnet Testpflicht entfällt |
Museen, Gedenkstätten – in geschlossenen Räumen | Geöffnet Test* und Kontaktpersonen- nachverfolgung erforderlich | Geöffnet Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich Testpflicht entfällt | Geöffnet Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich Testpflicht entfällt |
Touristeninformation Kein Test und Kontaktpersonen- nachverfolgung erforderlich | Geöffnet | Geöffnet | Geöffnet |
Freizeitgestaltung (§ 25) – in geschlossenen Räumen (z. B. Kletterparks, Sportangebote, Kino, Freizeitparks) | Geschlossen | Geöffnet Test* und Kontaktpersonen- nachverfolgung erforderlich | Geöffnet Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich Testpflicht entfällt |
Freizeitgestaltung (§ 25) – unter freiem Himmel | Geöffnet („kommerzielle“ Sportangebote mit entsprechenden Teilnehmerzahlen – siehe unten) | Geöffnet („kommerzielle“ Sportangebote mit entsprechenden Teilnehmerzahlen – siehe unten) | Geöffnet („kommerzielle“ Sportangebote mit entsprechenden Teilnehmerzahlen – siehe unten) |
Musik- und Kunstschulen; Nachhilfeschule; Angebote der Umweltbildung; Hundeschulen; – in geschlossenen Räumen | Geöffnet für Kleinstgruppen (5 Personen) Test* und Kontaktpersonen- nachverfolgung erforderlich | Geöffnet für Gruppen (10 Personen) Testpflicht entfällt Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich. | Geöffnet Personenbegrenzung entfällt Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich |
Gesangs- und Blasmusikunterricht | Geöffnet nur Einzelunterricht Test* und Kontaktpersonen- nachverfolgung erforderlich | Geöffnet in Kleinstgruppen (5 Personen) Test* und Kontaktpersonen- nachverfolgung erforderlich | Geöffnet ohne Teilnehmerbegrenzungen Test* und Kontaktpersonen- nachverfolgung erforderlich |
Chor- und Orchesterproben (Freizeitbereich) | Erlaubt nur unter freiem Himmel | Erlaubt nur unter freiem Himmel | Erlaubt in geschlossenen Räumen Test* und Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich |
Gemeindegesang | Erlaubt nur unter freiem Himmel | Erlaubt nur unter freiem Himmel | Erlaubt auch in geschlossenen Räumen |
Tanzschulen, Ballettschulen (Yogaschulen etc.) – in geschlossenen Räumen | Geschlossen | Geöffnet für Kleinstgruppen (5 Personen) Test* und Kontaktpersonen- nachverfolgung erforderlich | Geöffnet Personenbegrenzung und Test- pflicht entfallen Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich |
Fitnessstudios, Saunen – in geschlossenen Räumen | Geschlossen | Geöffnet Test* und Kontaktpersonen- nachverfolgung erforderlich | Geöffnet Testpflicht entfällt Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich |
Kommerzielle Sportangebote – unter freiem Himmel Kein Test oder Kontaktpersonen- nachverfolgung | Geöffnet für max. 10 Personen | Geöffnet Ohne Personenbegrenzung | Geöffnet Ohne Personenbegrenzung |
Bäder – unter freiem Himmel | Geöffnet | Geöffnet | Geöffnet |
Bäder – in geschlossenen Räumen | Geschlossen Ausnahmen: Schulsport, Reha | Geöffnet Test* und Kontaktpersonen- nachverfolgung erforderlich | Geöffnet Testpflicht entfällt Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich |
Schulen | Phase Gelb (eingeschränkter Regelbetrieb) Testpflicht* Maskenpflicht für alle Klassenstufen (Unterricht, Schulgebäude & Schülerbeförderung) Tagesausflüge nur im Freien | Phase Grün (Regelbetrieb mit Infektionsschutz) Testpflicht* Maskenpflicht im Unterricht ab Klasse 7, für alle im Schulgebäude und bei Schülerbeförderung Tagesausflüge auch mit Indoor-Aktivitäten | Phase Grün (Regelbetrieb mit Infektionsschutz) Testpflicht* Maskenpflicht nur im Schulgebäude und bei Schülerbeförderung keine Einschränkungen bei Klassenfahrten & Ausflügen |
Kindertagesbetreuung | Phase Gelb (eingeschränkter Regelbetrieb) Testangebot für Personal und Kinder ab 3 Jahren | Phase Grün (Regelbetrieb mit Infektionsschutz) Testangebot für Personal und Kinder ab 3 Jahren | Phase Grün (Regelbetrieb mit Infektionsschutz) Testangebot für Personal und Kinder ab 3 Jahren |
Organisierter Vereinssport im Amateurbereich Kontaktpersonennachverfolgung muss in allen Bereichen gewährleistet werden | Unter freiem Himmel: Gruppen bis 20 Personen (Sportartspezifische Überschreitungen sind bei regelhaft größeren Mannschaftsgrößen möglich) Zuschauer/innen nach Erlaubnis der lokalen Gesundheitsbehörde möglich In Hallen: Geschlossen | Unter freiem Himmel: Keine Personenbeschränkung Zuschauer/innen nach Erlaubnis der lokalen Gesundheitsbehörde möglich In Hallen: Testpflicht* für Sportler/innen und Trainer/innen (Gilt nicht für Schüler/innen) Zuschauer/innen nach Erlaubnis der lokalen Gesundheitsbehörde möglich mit Testpflicht* | Unter freiem Himmel: Zuschauer/innen müssen bei der lokalen Gesundheitsbehörde angezeigt werden In Hallen: Zuschauer/innen müssen bei der lokalen Gesundheitsbehörde angezeigt werden (Testpflicht* bleibt bestehen) |
Familienferienstätten, Jugendbildungsstätten, Familienerholungseinrichtungen, Schullandheime | Geöffnet Test* und Kontaktpersonen- nachverfolgung erforderlich Öffnung von Schullandheimen nur zu Bildungszwecken | Geöffnet Test* und Kontaktpersonennach- verfolgung erforderlich | Geöffnet Testpflicht entfällt Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich |
Diskotheken | Geschlossen | Geschlossen | Geöffnet Nach Erlaubnis der kommunal zuständigen Behörde (10 Werktage im Voraus) Test* und Kontaktpersonen- nachverfolgung erforderlich |
Prostitutionsstätten | Geschlossen | Geöffnet zwei Personen-Regel Test* und Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich | Geöffnet zwei Personen-Regel Test* und Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich |
Swingerclubs | Geschlossen | Geschlossen | Geöffnet Nach Erlaubnis der kommunal zuständigen Behörde (10 Werktage im Voraus) Test* und Kontaktpersonen- nachverfolgung erforderlich |
Allgemeine Verhaltensregeln
Bei allen Öffnungsschritten gilt auch weiterhin: Beachten Sie auch weiterhin die allgemeinen Infektionsschutzregeln (AHA+L). Hygienekonzepte entsprechend der Thüringer Branchenregeln sind zu beachten und umzusetzen.
Informationen zum Über- und Unterschreiten der Schwellenwerte
Für das Über- und Unterschreiten der Schwellwerte gelten – im Einklang mit dem Infektionsschutzgesetz des Bundes („Bundes-Notbremse“) folgende Regeln:
Unterschreitet ein Landkreis/eine kreisfreie Stadt an fünf aufeinander folgenden Werktagen den entsprechenden Schwellenwert von 100 bzw. 50 oder 35 so treten an dem übernächsten Tag Lockerungen in Kraft.
Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz von 35 bzw. 50 gelten dort ab dem übernächsten Tag wieder strengere Maßnahmen. Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt den Wert von 100 bzw. 150 oder 165 gelten dort die Maßnahmen der „Bundes-Notbremse“.
Datenbasis für die Inzidenzwerte sind die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichten Zahlen. Das Thüringer Gesundheitsministerium ist als oberste Gesundheitsbehörde für die Veröffentlichung der Tage, ab denen die jeweiligen Maßnahmen des Infektionsschutzgesetzes gelten, verantwortlich. Die Veröffentlichung erfolgt unter: https://www.tmasgff.de/covid-19/rechtsgrundlage
*Testpflicht
Bei bestimmten Regelungen der Corona-Schutzmaßnahmen, bei denen ein negativer Test Voraussetzung ist, werden vollständig Geimpfte und Genesene mit negativ Getesteten gleichgestellt. Damit müssen vollständig Geimpfte/Genesene kein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen, um zum Beispiel zu einer Veranstaltung zu gehen. Zudem gilt die Testpflicht nicht für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.
Quelle: Thüringer Gesundheitsministerium