Samstag, April 27

Diese Coronaregeln gelten in Jena ab Dienstag

Grafik: Michael Böhme mit Unterstützung von Florian Kleiner Abbildungen sind lizensiert unter CC BY-NC-SA

Jena. Die rasant steigenden Infektionszahlen machen auch vor der Saalestadt nicht halt. Am Samstagabend überschritt Jena den wichtigen Wert von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner*innen in sieben Tagen. Ab diesem Wert ist die Stadt verpflichtet, strengere Maßnahmen einzuleiten. Heute hat die Stadtverwaltung eine neue Allgemeinverfügung erlassen, welche ab Dienstag gilt.

Das Wichtigste in Kürze:

  1. Im gesamten öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, sofern „der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sichergestellt werden kann“. Die Stadt hat diese Flächen nicht weiter konkretisiert, es dürften aber Fußgängerzonen, Wartebereiche an Ampeln und Haltestellen und unzählige andere Orte betroffen sein.
  2. Es gelten folgende Kontaktbeschränkungen:
    • Nicht öffentliche Veranstaltungen sowie private und familiäre Feiern in geschlossenen Räumen mit mehr als zehn Teilnehmer*innen aus maximal zwei Haushalten sind untersagt.
    • Nicht öffentliche Veranstaltungen sowie private und familiäre Feiern unter freiem Himmel mit mehr als 25 Teilnehmer*innen
      sind untersagt.
  3. Öffentliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 50 Teilnehmern und unter freiem Himmel mit mehr als 250 Teilnehmer*innen sind untersagt.

Für die Regelungen zu den Kontaktbeschränkungen und Veranstaltungen (2. und 3.) können allerdings Ausnahmegenehmigungen beantragt werden. Der Fachdienst Gesundheit wird im Einzelfall bei Vorliegen eines schlüssigen Infektionsschutzkonzepts des Veranstalters eine entsprechende Genehmigung erteilen. Das entsprechende Infektionsschutzkonzept muss allerdings spätestens eine Woche vor Beginn der entsprechenden Veranstaltung eingereicht werden. In diesem Falle können gegebenenfalls auch mehr Menschen an den Veranstaltungen und Feierlichkeiten teilnehmen.

Die neuen Regeln verlieren automatisch ihre Gültigkeit am siebten Tag nach Unterschreiten von 50 Neuinfektionen (auf 100.000 Einwohner*innen). Aktuell beträgt dieser Wert 58,3 (Stand Sonntagabend).

(mm)

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