Samstag, Juli 27

Gastbeitrag: Fotograf bei Naziprozess behindert – hat die Thüringer Polizei ein strukturelles Problem mit der Pressefreiheit?

Rudolstadt. Am Freitag, dem 19.06., wurde im Prozess gegen den Rechtsextremisten Felix R. ein Urteil vor dem Amtsgericht Rudolstadt erwartet. Die Urteilsverkündung wurde überraschenderweise auf den
9.7. verlegt, da zwei ZeugInnen nicht vor Gericht erschienen.

Dafür versammelten sich Unterstützer des Angeklagten vor dem Rudolstädter Amtsgericht: Neben dem Vater und einigen engen Freunden des Angeklagten kamen, wie zu erwarten, Mitglieder einer rechtsextremen Hooligangruppe aus dem Umfeld des Fußballclub Rot-Weiss-Erfurt sowie Neonazis aus der Region, jedoch auch aus Niedersachsen, angereist, um Ihren ‚Kameraden‘ zu unterstützen und zu versuchen, die AntifaschistInnen vor Ort, welche teils als ZeugInnen auftraten, einzuschüchtern.

Die Provokationen mündeten im versuchten Angriff auf einen Journalisten, welcher den Prozess von Anfang an begleitet. Auch Ich war vor Ort, um die Verbindungen der anwesenden Hooligans, Eisenacher Neonazis und rechtsextremen Kadern zu verstehen und zu dokumentieren.

Dies ist wichtig, da viele Anwesende sich bei solchen Terminen außerhalb der Öffentlichkeit wähnen und so selber Verstrickungen aufdecken, welche oft geleugnet oder als ‚Panikmache‘ abgetan werden. So unterhielt sich beispielsweise der Vater des Angeklagten, normalerweise sehr um ein bürgerliches Auftreten bemüht, mit dem Träger eines Shirts, auf welchem die ‚schwarze Sonne‘, also eine Abwandlung des Hakenkreuzes, abgebildet war.

Weitere Beobachtungen vor Ort verhinderten jedoch Polizisten, ohne dafür eine Rechtsgrundlage vorweisen zu können, geschweige denn zu wollen: Um zu verhindern, dass Ich eine Polizeimaßnahme fotografiere, wurde mir durch den Einsatzleiter eine Beschlagnahmung meines Kameraequipments angedroht, sollte ich weiter Aufnahmen anfertigen.

Mein Einspruch, das dies mit dem deutschen Presserecht nicht vereinbar sei, wurde nicht etwa durch einlenken, sondern mit dem Infragestellen meines Deutsch-Verständnisses sowie einer zweiten Verwarnung beantwortet. Daraufhin wurde ein Polizist nur dafür abgestellt, um die Einhaltung der ‚Auflagen‘ meinerseits zu überwachen.

Es bedurfte knapp einer Stunde, bis der Einsatzleiter einen Polizisten zu mir schickte, um die ‚Situation zu klären‘. Das geschah, nachdem einer seiner Vorgesetzten über den Vorgang in Kenntnis gesetzt wurde. Die ‚Klärung‘ bedeutete zuerst, meine Personalien aufzunehmen. Danach blieb es mir überlassen, nachzufragen, ob das Einziehen meines Kameraequipments noch im Raum stünde. Dies wurde mir erst einmal verneint. Nachdem Ich daraufhin nochmals auf den pressefeindlichen und rechtswidrigen Charakter der Aktion hinwies, wurde dies erst als meine persönliche Meinung abgetan, welche man zur Kenntnis nehme, bis der Beamte zugeben musste, beim Thema Presserecht nicht so gut aufgestellt zu sein.

Die ganze Aktion bedeutete für mich unmittelbar, einen wichtigen Teil der angereisten Neonaziszene nicht in Augenschein nehmen, geschweige denn dokumentieren zu können. Außerdem hat es aufgezeigt, wie die fehlende Kenntnis im Bereich des Pressegesetzes es PolizistInnen oft nicht erlaubt, souverän Rechtslagen einzuschätzen.

Mit Blick auf andere Vorfälle wie beispielsweise in Fretterode, bei denen PressevertreterInnen rechtswidrig durch die Polizei an der Verrichtung ihrer Arbeit gehindert wurden, wirft sich zumindest die Frage auf, ob das Problem struktureller Natur ist und Nachholbedarf bei der Ausbildung von PolizistInnen herrscht. Somit soll diese Schilderung nicht den Versuch darstellen, einzelne Beamte oder die Polizei in Ihrer Gesamtheit bloßzustellen oder anzugreifen, sondern diese für den Umgang mit
Pressevertreter*Innen zu sensibilisieren und die Frage aufzuwerfen, ob diese gegebenenfalls besser zu schulen sind.

Text & Fotos „Backstreetnoise“
Name der Redaktion bekannt.

Wir können die Ereignisse bestätigen, da ein Redakteur von Libertad Media vor Ort war.

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