Freitag, März 29

Hohe Geldstrafe: Antifaschist*innen intervenierten gegen rechte Szenekleidung in der Gedenkstätte Buchenwald

Haupteingang Gedenkstätte ehemaliges KZ-Buchenwald. Bild: © Ad Meskens / Wikimedia Commons

In der Gedenkstätte Buchenwald wurde am 13. Oktober 2019 einem Besucher eine Gürteltasche der Marke „Thor-Steinar“ von Antifaschist*innen abgenommen. Die Marke Thor-Steinar wird seit Jahren von Teilen der rechtsextremen Szene als Erkennungssymbol genutzt. Das Tragen entsprechender Kleidungsstücke bei Besuchen von ehemaligen Konzentrationslagern ist eine beliebte Provokation. Die Gedenkstätte Buchenwald hat daher ein entsprechendes Verbot in ihren Besuchsregeln aufgeführt: „Das Tragen von Kleidungsstücken und Symbolen, deren Herstellung oder Vertrieb nach allgemein anerkannter Ansicht im rechtsextremen Feld anzusiedeln sind, ist untersagt.“

Am 7. Juni kam es vor dem Amtsgericht Weimar nun zum Prozess. Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen die zwei Angeklagten wegen räuberischer Erpressung. Ein schwerer Vorwurf, der eine Mindeststrafe von einem Jahr Bewährung zur Folge hätte. Laut den Angeklagten wurde ihnen die Tasche nach verbaler Aufforderung übergeben. Sie hätten vorher vergeblich versucht, eine Mitarbeiter*in des Sicherheitsdienstes zu finden, und anschließend geplant, die Tasche an der Information abzugeben, damit der Besitzer sie nach dem Besuch der Gedenkstätte wieder mitnehmen könnte.

Einer der Angeklagten bezeichnete in seiner Aussage das Tragen der Tasche innerhalb der Gedenkstätte als „Ärger“. Es mache ihn „fassungslos über die Respektlosigkeit gegenüber allem Leid, welches Menschen an diesem Ort widerfahren ist – nicht zuletzt auch die Respektlosigkeit gegenüber den Hinterbliebenen“. Die vorgeladenen Zeugen aus der Gruppe rund um die Person mit der Thor-Steinar-Tasche konnten sich nicht an körperliche Übergriffe, ihre Androhung oder auch nur Berührungen erinnern. Zwei von drei Zeug*innen trugen  vor, Thor-Steinar sei eine Marke wie jede andere und man trüge sie „wegen der Qualität“.  Einer der Zeugen war in einer Thor-Steinar-Hose zur Anhörung erschienen, und auch der Geschädigte trat mit seiner Gürteltasche des gleichen Labels auf. Dem rechten Spektrum wollten sich die Zeugen nicht zugehörig fühlen: Auf die Frage der Staatsanwaltschaft, ob man sich als Rechte oder Patrioten fühle, antwortete einer der vorgeladenen Zeugen: „Nein. Als Deutscher.“ 

Der Vorwurf der räuberischen Erpressung konnte sich nicht erhärten. Da es zu keinen körperlichen Auseinandersetzungen gekommen war, reduzierte die Staatsanwaltschaft ihren Vorwurf auf Nötigung. Das Gericht befand die Angeklagten für schuldig, eine Nötigung begangen zu haben, und verurteilte sie zu Geldstrafen von insgesamt 1.800€ auf 40 Tagessätze. Eine Solidaritätsgruppe sammelt nun Spenden, um die Strafe sowie Anwalts- und Gerichtskosten zu decken. Ihr Motto: „Gemeinschaftlich gegen jeden Antisemitismus – immer und überall!“

Der Vorwurf der Nötigung unterliegt nicht nur dem Nachweis einer zwangsausübenden Handlung, sondern ebenso einer Verwerflichkeitsprüfung durch das Gericht. Der im Verfahren involvierte Verteidiger Steffen Trostorff sieht auch nach dem Urteil die erforderliche „Sozialwidrigkeit“ nicht gegeben. Die beiden Angeklagten hätten mit ihren Handlungen dafür gesorgt, „die Verhöhnung der Opfer des Konzentrationslagers und die Provokation der Überlebenden und ihrer Angehörigen“ zu beenden. Das „bewusste Zurschaustellen von Nazimode an diesem Ort“ habe ein schnelles Ende gefunden. Er selbst sagt als Angehöriger von Klaus Trostorff, eines ehemaligen Häftlings des KZ Buchenwald und langjährigen Direktors der Gedenkstätte: „Mir war allein schon der Gedanke unerträglich, dass sich jemand mit derartigen Symboliken unbehelligt über das Lagergelände bewegte. Das engagierte und zügige Einschreiten der Angeklagten begrüße ich daher sehr und halte es nicht für strafwürdig.“ Dennoch wolle man keine Rechtsmittel einlegen: das Hauptziel der Verteidigung sei erfüllt, so Trostorff weiter, „den Vorwurf der räuberischen Erpressung zu entkräften.“ Dies sei gelungen und stattdessen sei eine vergleichsweise moderate Verurteilung ausgesprochen worden. In der Abwägung mit dem Angeklagten habe man das Risiko als zu hoch eingeschätzt, im Berufungsverfahren in Hinblick auf die einzig strittige Frage der Verwerflichkeit ebenfalls keinen Freispruch zu erzielen, jedoch damit Kosten zu erzeugen, die die Geldstrafe deutlich übersteigen.

Probleme mit der Szenemarke sind nichts Neues in Buchenwald: Auch der AFD-Politiker und Polizeibeamte Torsten Czuppon ist mit derlei Aktionen schon aufgefallen. Er hatte vor Jahren als Gruppenleiter der Wasserwerferstaffel in der Thüringer Bereitschaftspolizei an einer Tagung in der Gedenkstädte zur Schulung über Holocaustleugnung teilgenommen. Auch er trug Thor-Steinar.

(MM/LE) 

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