Freitag, April 19

Thüringen geht in einen harten „Lockdown“. Einzelhandel soll schließen.

Bild: Martin Michel/Libertad Media

Erfurt. Wie die Landesregierung gegenüber den Medien mitteilte, wird Thüringen die Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie massiv verschärfen. In einer Sondersitzung des Kabinetts wurde Folgendes vereinbart: „Für den gesamten Freistaat, der vermutlich am heutigen 11. Dezember 2020 die Marke von 200 Infektionen auf 100.000 Einwohner:innen überschreiten wird, sind deshalb auch kurzfristig weitere Maßnahmen erforderlich. Deshalb hat die Landesregierung nach vorherigem informellem Austausch mit der Präsidentin des Landkreistages und dem Präsidenten des Gemeinde- und Städtebundes weitere Maßnahmen beschlossen“.

Wirtschaft

Handels- und Dienstleistungsbetriebe sollen im Freistaat mit Ablauf des 18. Dezember 2020 geschlossen werden. Ausgenommen sind „Lebensmittelhandel, Tierbedarf, Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörakustiker, Sparkassen und Banken, Poststellen, Reinigungen, Friseure, Waschsalons und Ladengeschäfte des Zeitungsverkaufs, Weihnachtsbaumverkaufsstellen, Ladengeschäfte von Handwerksbetrieben, Tankstellen, Autohäuser, Fahrradläden, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Pyrotechnikverkaufsstellen sowie einschlägige Ersatzteilverkaufsstellen, selbst produzierende und -vermarktende Baumschulen und Gartenbaubetriebe“. Weiterhin geöffnete Betriebe sollen strengen Kontrollen unterworfen werden. Weitere Regelungen könnten nach der Ministerpräsident*innenkonferenz am 15. Dezember verlautbart werden.

Öffentliches Leben

Klare Ansage: „Der Ausschank und Konsum von Alkohol ist in Innenstädten und sonstigen Orten unter freiem Himmel untersagt“. Silvesterpartys im öffentlichen Raum, insbesondere bei denen „pyrotechnische Gegenstände abgebrannt werden sollen,“ finden nicht statt. Die Trainings des organisierten Sportbetriebs werden ohne Ausnahmen vom 14. Dezember zunächst bis 10. Januar ausgesetzt. Im Übrigen gelten die gesonderten Regelungen für Sportleistungskader weiter. Nicht-schulische Bildungsveranstaltungen in Präsenzform an Musik- und Jugendkunstschulen, Volkshochschulen und in der Erwachsenenbildung sind vom 14. Dezember zunächst bis 10. Januar untersagt. Bei Gottesdiensten wird bis zum 10. Januar auch am Platz die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung festgelegt. Die Religionsgemeinschaften sind aufgefordert, auf Gesang zu verzichten. Die Landesregierung will noch das Gespräch mit den entsprechenden Gemeinden suchen. Auf allen Versammlungen (Demonstrationen) soll eine Pflicht zum Maskentragen bestehen. Die öffentliche Verwaltung und vergleichbare Betriebe in der Privatwirtschaft sollen, soweit es möglich ist, für ihre Beschäftigten Homeoffice oder mobiles Arbeiten ermöglichen.

Schulen

Zusätzlich zu bereits getroffenen Maßnahmen „wechseln die Klassen 1 bis 6 am 21. und 22. Dezember 2020 sowie zwischen dem 4. und 10. Januar 2021 in den Distanzunterricht und das häusliche Lernen“. Allen Kindern der Klassenstufen 1 bis 4, deren Eltern die häusliche Betreuung nicht gewährleisten können, wird eine schulische Betreuung angeboten.

Gesundheitsämter

Die Gesundheitsämter sollen umgehend bei der Nutzung neuer Software (SORMAS und DEMIS) unterstützt werden. Für die Kontaktdatenerfassung bei Betreibern wie Handel, Gastronomie und Veranstaltungen soll in der nächsten Verordnung die rechtliche Grundlage geschaffen werden. Eine integrierte nutzerfreundliche und datensichere digitale Plattform soll den direkten medienbruchfreien Austausch mit den Gesundheitsämtern ermöglichen. Sobald sich abzeichnet, dass die Gesundheitsämter ihre Aufgabenwahrnehmung in der Pandemiebekämpfung nicht mehr gewährleisten können, sind die zuständigen Kreisverwaltungen verpflichtet, um personelle Verstärkung durch Kräfte der Bundeswehr und des Technischen Hilfswerks (THW) zu ersuchen.

Krankenhäuser, Reha- und Pflegeeinrichtungen

Die Reha-Einrichtungen im Freistaat werden aufgefordert, bei Bedarf kurzfristig zur Entlastung der Krankenhäuser Bettenkapazitäten zur Verfügung zu stellen. Die Krankenhäuser werden aufgefordert, alle elektiven (verschiebbaren) Maßnahmen zurückzustellen, sofern dies für die Versorgung von Covid19-Patient*innen nötig ist. Der Bund soll die durch die Pandemie und Bettenverschiebungen wie Bettenfreihaltungen entstehenden Aufwendungen bzw. Mindereinnahmen der Krankenhäuser finanziert (u.a. Freihaltepauschale) bezahlen. Ein „weiteres Verzögern des Bundes zu Lasten der lokalen Krankenhäuser“ bezeichnet die Landesregierung als „inakzeptabel“.

Es wird Besucher*innenbeschränkungen in Altenheimen und Seniorenresidenzen, Pflege- und Behinderteneinrichtungen geben. Jede Bewohner*in darf höchstens eine fest zu registrierende Besuchsperson pro Tag empfangen. Das Betreten der Einrichtungen durch Besucher*innen ist nur mit einer FFP2-Maske erlaubt. Alle Beschäftigten der Einrichtungen sollten sich in regelmäßigen Abständen einem Coronatest unterziehen. Der Freistaat will aus dem Corona-Sondervermögen für Altenheime und Seniorenresidenzen, Pflege- und Behinderteneinrichtungen die Bereitstellung von FFP2-Masken und Testkapazitäten finanzieren.

(mm)

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