Dienstag, März 19

Repression gegen Klimaaktivist*innen: Die befriedete Demokratie

Ein freier Vogel hat schon so manchem Zaun ein Schnippchen geschlagen. Den Lüften, in denen er sich bewegt, ist er aber schutzlos ausgeliefert. Bild: mana5280/Unsplash

Dass die bürgerliche Demokratie im Umgang mit der Klimabewegung gesetzlich verbriefte Rechte untergräbt, ist kein Zufall, sondern Herrschaftspraxis. Ein Kommentar.

Das Klima wird rauer. Staat und Kapital können sich in Deutschland nicht mehr darauf verlassen, dass mit der Auslagerung ökologischer Produktionskosten in den Globalen Süden auch die Kriminalisierung von Umweltaktivist*innen vornehmlich andernorts stattfinden kann. Obwohl das Repressionsausmaß hierzulande noch keinen Vergleich mit der oft blutigen Verfolgung widerständiger Indigener zulässt, ist unübersehbar, dass Regierungen und politische Justiz derzeit die Grenzen des systemverträglichen Protests neu zu ziehen versuchen.

Während ich diese Zeilen schreibe, zeigt sich offen die neue Qualität staatlicher Repression gegen Klimaaktivist*innen. Als eine Gruppe in der Nacht von Freitag auf Samstag die Zufahrtsstraße zu einem DHL-Logistikzentrum am Frachtflughafen Leipzig/Halle blockierte, um gegen dessen Ausbau zu protestieren, nahm die Polizei einige fest, obwohl es sich um eine angemeldete Versammlung gehandelt hatte. Einen ersten Erlebnisbericht von den Schikanen der sächsischen Polizei, die die Aktivist*innen während ihrer Gefangenschaft erlitten, machte das Ende-Gelände-Bündnis in den sozialen Medien publik. Die letzte der 52 Aktivist*innen sei erst am Sonntagnachmittag freigelassen worden, hieß es von der Verkehrswende-Initiative „CancelLEJ“, die den Protest organisiert hatte. Damit sind sie noch glimpflich davongekommen, denn zwischenzeitlich drohte ihnen sogar Untersuchungshaft, wie die Deutsche Presseagentur berichtete.

Aber nicht nur die Exekutive macht durch derlei Willkür von sich Schlagzeilen. Im Juni ist die Aktivistin „Ella“, die letztes Jahr im Dannenröder Wald bei der Blockade der dortigen Autobahnbaustelle festgenommen wurde, zu über zwei Jahren Haft verurteilt worden. Seit Herbst befindet sich die Aktivistin, die ihre wahre Identität nicht preisgibt, in Untersuchungshaft.

Einen weiteren Schlag könnten soziale Bewegungen durch ein neues Versammlungsgesetz im Kohleland Nordrhein-Westfalen erleiden, gegen das von einem breiten Bürgerrechtsbündnis protestiert wird. Der Entwurf der dortigen schwarz-gelben Regierung unter CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet sieht unter anderem vor, die Versammlungsfreiheit von der äußeren Erscheinung des Demonstrationszugs und der namentlichen Registrierung von Versammlungsordner*innen abhängig zu machen. Außerdem soll es ein Verbot von Blockadetrainings geben, wie sie im Rheinland auf Klimacamps vor Kohlegrubenblockaden jährlich praktiziert werden.

„Linker Alltagsterror“ – man hasst ihn, man braucht ihn

Die abschreckenden Repressionsmethoden, die sich in letzter Zeit häufen, zeigen vor allem: Klimawiderstand ist an einer gesellschaftlichen Schwelle angekommen, an der der Staat selbst die Kooperation, zu der er im Rahmen der Versammlungsfreiheit verpflichtet wäre, zunehmend aufkündigt.

Das trifft selbst solchen Protest, der durch und durch staatliche Regeln befolgt. Dabei verkennen einige Politiker*innen, die wie der Jenaer FDP-Ortsverband einen „linksmotivierten Alltagsterrorismus“ selbst bei angemeldeten Demonstrationen herbeifantasieren, welche Funktionalität diese Art der Opposition für den liberalen Staat besitzt. Grundrechte, so sie der Staat denn gewährt, erfüllen nicht zuletzt die Aufgabe eines Puffers für oppositionelle Bestrebungen – eine Instanz, über die ein autoritäres System wie das in Belarus nicht verfügt, weshalb sich Proteste dort auch schwerer einhegen lassen.

Allein die „Kundgebung“ eines Missstands kann die Gegenmacht entkräften, von der sie ausgeht. Schließlich vermittelt sie den Eindruck, es sei nunmehr etwas unternommen worden gegen die herrschenden Verhältnisse. Das stellte schon 1967 der deutsch-italienische Politikwissenschaftler Johannes Agnoli in seiner berühmten Studie Die Transformation der Demokratie fest, in der er die „Involution“, also die Rückbildung der westdeutschen Demokratie untersuchte. Für die bürgerliche Herrschaft sind Freiheiten gegenüber dem Staat also nicht allein eine historische Errungenschaft, die der Gesellschaft im Faschismus wieder abgerungen wurde. Sie sind auch ein hochfunktionales Mittel, um Proteste „aufzufangen“.

Ob das wirklich passiert, hängt natürlich von Organisationsgrad und taktischem Feingefühl der Aktivist*innen ab. Ganz unbegründet ist das bürgerliche Unbehagen an der wirklich offenen Gesellschaft also nicht. Wo Protest beständigen Druck ausübt, kann er den Staat auch zu einer Kurskorrektur drängen. Diese kann der Staat jedoch nur in seiner wesenseigenen Logik umsetzen. So leisten selbst militante Kräfte seit jeher einen wesentlichen Beitrag zur Sozialreform und Rücknahme reaktionärer Gesetzesvorhaben und tragen damit indirekt zu einer Entspannung von Klassengegensätzen bei, die eigentlich nicht in ihrem Interesse liegt.

Das hat System

Was hat es also mit der Einschränkung von Grundrechten auf sich, die den bürgerlichen Staat ebenso kennzeichnet wie deren verfassungsmäßige Garantie? In der Transformation der Demokratie, einst Stichwortgeber für die Außerparlamentarische Opposition, heißt es, die bürgerliche Demokratie garantiere ein „Recht zum nicht-praktischen, im Grunde unpolitischen Gebrauch der Freiheit“, das „den politischen Staat durch den darin enthaltenen Nachweis der Verfassungsmäßigkeit“ stütze. Das bedeutet: Unterschreitet der Protest noch eine bestimmte Schwelle der Sozialwirksamkeit und hält er staatlich vorbestimmte Spielregeln ein, ist ihm freie Gewähr sicher.

Agnoli hat in seiner Studie besonders Praktiken im Blick, die nicht auf offene Repression hinauslaufen, also präventiv wirken. Gerade deshalb ist seine Schrift auch für das Verständnis der gegenwärtigen Bundesrepublik unerlässlich, in der die Bandbreite und ideologische Tiefe von Befriedungstechniken noch ausgereifter sind, als sie es in der Nachkriegszeit mit den herrschaftspraktischen Lehren aus dem Faschismus bereits waren.

Für einige Elemente der Klimabewegung kommt solche präventive Arbeit, die der Staat leistet, bereits zu spät. Das haben einige hochrangige Beamtinnen und ihre polizeilichen Fußsoldaten inzwischen auch erkannt. Und doch findet sich immer wieder der Verweis auf einen gemeinsamen gesellschaftlichen Konsens in den Äußerungen Klimabewegter. In Deutschland erhält dieser Burgfrieden eine besondere Färbung in Form des Verfassungspatriotismus. So bemerkte die Ende-Gelände-Sprecherin Ronja Weil in einem Mobilisierungsvideo vom Mai ganz neckisch, die Klimapolitik sei „verfassungswidrig schlecht“ in Anspielung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Bundesregierung zu einer Verschärfung ihrer Klimaziele verpflichtet hatte. Dieses nicht ganz ernst gemeinte, siegessichere Augenzwinkern in Richtung Bundesregierung wäre nicht weiter zu beachten, wenn es nicht auf ein größeres Problem unter so gut wie allen fortschrittlichen Kräften in Deutschland hindeutete. Schon Agnoli schrieb über den hier anklingenden consensus hin zu gesellschaftlicher Veränderung, in dem die Opposition nur noch im Korsett staatlicher Institutionen vorkommt:

Der allgemeine consensus (über Spielregeln, Wertkodifikationen, nationale Interessen und Freiheitsideen), von dem immer wieder als von der unerschütterlichen und unverzichtbaren Grundlage der Offenheit westlicher Gesellschaften und westlicher Staaten gesprochen wird, erweist sich letzten Endes als Grundfeste des politischen Staates und als hartes Mittel einer geschlossenen ‚sozialen Kontrolle‘: er hebt die Offenheit der Gesellschaft wieder auf.

Das gelinge dem Staat, indem er die „konkrete Emanzipation“ als „Anschlag gegen Demokratie und Freiheit“ erscheinen lässt, gerade weil sie diesem consensus zwischen Herrschenden und Beherrschten notwendig widerspricht. Der Rahmen für die Freiheit der Kritik sei derweil schon von vornherein abgesteckt und äußere sich etwa in kulturellen „Randbezirken“ der Öffentlichkeit – alles von der Kunstfreiheit gedeckt. Der liberale Staat komme ohne Terror aus, weil er eben nicht auf die Beilegung, sondern auf die Kanalisierung sozialer Konflikte (etwa in parlamentarische Formen) setze. Darin bestehe das „Programm des sozialen Friedens“, so Agnoli.

Wie schnell der Drang zur Befriedung bei der CDU und FDP ins Repressive umschlagen kann, zeigt sich beispielhaft an der Begründung des Uniformierungsverbots im NRW-Gesetz. Dort heißt es, der „schwarze Block“ bediene sich Einschüchterungstaktiken der SA. In der Vision einer von antifaschistischen „Störern“ bereinigten Republik blitzt hier das Bild der maximal befriedeten Demokratie auf, die unter diesen Umständen schon längst keine mehr ist. Das Vorhaben kommt einer Quadratur des Kreises gleich: Beibehaltung der Herrschaftsverhältnisse – das bedeutet Ausbeutung; für Linke, Jüd*innen und People of Colour zudem Auslieferung an echte Nazibanden, die der Staat schützt – bei gleichzeitiger Bereinigung der Öffentlichkeit von unbequemer Opposition. Dem bequemeren Flügel kommt derweil das Verdienst zu, den Konflikt in die geregelten Bahnen einer routenfesten „Latschdemo“ geleitet zu haben. Den Polizeikorso gibt’s zur Belohnung gratis obendrauf.

Bürger, lasst euch doch verfolgen!

Auffallend ist, dass sich die jüngste Repressionswelle besonders gegen Aktivist*innen richtet, die ihre Personalien verweigern. Hätte so manche denken können, dass sich das Vermummungsverbot auf Versammlungen nach einem Jahr hygienisch bedingter Vermummungspflicht erübrigt haben könnte, fahren Bundes- und Landesregierungen momentan neue Geschütze auf, um unliebsame Aktivitäten zu durchleuchten, angefangen beim Staatstrojaner und neuen Polizeigesetzen bis hin zum „Militanzverbot“ des NRW-Versammlungsgesetzentwurfs. In der Innenminister*innenkonferenz im Juni machte der ordnungsliebende Schwabe Thomas Strobl (CDU) Druck auf seine Amtskolleg*innen, das Verkleben von Fingerkuppen in Zukunft härter zu sanktionieren und den polizeilichen Gewahrsam für identitätsverweigende Aktivist*innen zu verlängern, wie die Berliner Tageszeitung (TAZ) berichtete. Strobl lieferte der TAZ eine mustergültig-liberale Begründung für seine Repressionslust gleich mit:

Es macht den Kern unserer Demokratie aus, dass wir Argumente und Meinungen offen austauschen. Wer politisch aktiv ist, soll für jeden erkennbar zu seiner Meinung stehen – und nicht feige Fingerkuppen überkleben, um seine Identität zu verschleiern.

Dazu passt, dass Strobl in der Vergangenheit Fridays for Future gewisse Sympathien zugestanden hatte. Das Kalkül, das hinter der Forderung nach offenem (lies: durchsichtigem) Protest steht, ist natürlich das staatliche Verfolgungsinteresse: Wer namentlich bekannt ist, kann leichter vor Gericht gezerrt werden, wenn es zu einer Anklage kommt. Aber die persönlichen Daten stehen auch in einem größeren Zusammenhang zur bürgerlichen Gesellschaft. Wie die gefangene Aktivistin „Ella“ in einem Interview mit der Jungen Welt treffend anmerkte:

Dem Staat gefällt es nicht, dass sich unsere Identität als Aktivistinnen und Aktivisten auf unsere Gruppe bezieht. Er möchte uns zwingen, uns als einzelne zu erkennen zu geben. Nachdem andere politische Mitgefangene das getan hatten, wurden sie freigelassen.

Freigelassen, aber nicht freigesprochen, versteht sich. Nun könnte es der Staatsanwaltschaft eigentlich egal sein, auf wen oder was sich die Identität einer Angeklagten bezieht. Aber die Vereinzelung erfüllt eine wichtige Funktion, umso mehr für einen Staat, der seine politische Justiz nicht als solche verstanden wissen will. Indem Widerstand auf individuelle Straftaten eingedampft wird, kann die eigentliche politische Problemlage zunächst aus dem Konflikt gedrängt werden. Bürgerliche Blätter sind dem Staat da gerne behilflich, übernehmen sie doch meistens das Framing der Justiz und legen mit Phrasen von „Krawall-Linken“ gelegentlich noch eine Schippe drauf.

Entpolitisierung ist also auch ein Mittel der Befriedung, oder zumindest der Umlenkung eines Konflikts in leichteres Fahrwasser. In anderem Gewand begegnet man dieser Strategie zum Beispiel bei der technokratischen Antwort auf die Klimakrise, derzufolge es an den „Profis“ und eben nicht an den Empörten ist, die Lage in den Griff zu bekommen. Beide Methoden sind aus der Perspektive der Klimabewegten durchschaubar genug, dass diese auch Gegenmaßnahmen ergreifen, etwa indem sie politische Prozesse auch als solche skandalisieren und dem Profi Christian Lindner eine rhetorische Schelle nach der anderen verpassen.

Bei halbgaren klimapolitischen Maßnahmen wie der CO2-Steuer aber geht das kritische Bewusstsein häufig verloren, eben weil große Teile der Klimabewegung Grundannahmen über die Klimakrise mit der politischen Klasse teilen. Allen voran die Annahme, es handele sich bei der Abwendung der Klimakatastrophe vornehmlich um ein Zahlenspiel statt um eine Klassenfrage. Immerhin beim wachsenden Bewusstsein für Neokolonialismus und Klimaflucht zeigen sich Regungen einer fundamentaloppositionellen Haltung à la Agnoli, die „das Klimathema“ zur Herrschaftsfrage macht.

Was nicht heißen soll, dass größtmögliche Unversöhnlichkeit für alle Elemente der Bewegung das Gebot der Stunde ist. Verfassungskonformer Protest ist keineswegs unpolitisch, wie Agnoli meint. In strategischer Absicht kann man sich auch das gewichtige Urteil des Bundesverfassungsgerichts aneignen und aus dessen Freiheitsbegriff Kapital schlagen, der auch die Freiheit künftiger Generationen berücksichtigt. Die Identifikation mit dem Staat selber aber schließt die Herrschaftsfrage aus. Sie ist gleichbedeutend mit einer Identifikation mit den Herrschenden, also auch den Profiteur*innen der Klimakrise, und lässt keinen Widerstand gegen die „unternehmerische Freiheit“ zu, die den Planeten zugrunde richtet.

Reform und Repression sind aus dem gleichen Holz geschnitzt

Reformen und Repressionen gegen die Unruhestiftenden sind also beides machtvolle Herrschaftsmethoden, die nicht aus dem Blickfeld derer geraten dürfen, die auf den Fortbestand organisierten menschlichen Lebens hinwirken wollen. Mit einem Aufstand des Gewissens allein ist es nicht getan. Jede Bewegung, die es mit dem system change ernst meint, tritt ein Pendel los, dessen Bewegungsgesetze sie studieren muss, um zu bestehen. Dafür wäre jetzt ein guter Zeitpunkt. Das Risiko ist zu groß, dass die Umweltbewegung letztlich nur zur ökologischen Modernisierung des Kapitalismus beiträgt, zum Beispiel indem ihr Einfluss auf die öffentliche Meinung den Grünen neue Wähler*innen erschließt. Mit einem solchen Erbe – Divestment von fossilen Kapitalanlagen, ein Green New Deal hier und da – wäre vielleicht Zeit gewonnen; die Umweltzerstörung, die in der Produktionsweise wurzelt, wäre damit aber noch lange nicht abgewendet.

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